Warnwestenpflicht ab 01.07.2014

Ab dem 01. Juli gilt in Deutschland eine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Diese Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen.

Der Fahrer / die Fahrerin ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Wer sein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne auf öffentlichen Straßen verlässt, muss diese Weste tragen. Diese muss dann allerdings der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Diese Vorschrift fordert eine 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Weiterhin muss sie über einen Klettverschluss verfügen.

Sinnvoll ist es, diese Weste im Handschuhfach, unter dem Sitz oder in einem Seitenfach aufzubewahren – nicht etwa im Kofferraum.

In vielen europäischen Länder gibt es diese Pflicht schon länger. Teilweise ist sie dort für jeden Fahrzeugbenutzer vorgeschrieben. Die Strafen bei Zuwiderhandlungen betragen je nach Land zwischen 15 Euro (wie in Deutschland) und 600.- Euro.