Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am heutigen Dienstag nach ausführlicher Verhandlung die Strafe gegen Eintracht-Kapitän David Abraham von sieben Wochen Sperre vom 10. November bis 29. Dezember 2019 sowie der Zahlung einer Geldstrafe von 25.000 Euro bestätigt. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte Abraham aufgrund der Geschehnisse beim Bundesliga-Spiel in Freiburg im schriftlichen Einzelrichterverfahren bestraft, die Eintracht hatte Einspruch eingelegt.