Frankfurt am Main – David Abraham wird keine Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom vergangenen Dienstag einlegen. Das hat der Spieler nach Rücksprache mit Eintracht Frankfurt entschieden, um die Angelegenheit nunmehr zu einem Ende zu bringen.
Das Urteil, das eine Sperre von sieben Wochen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro vorsieht, wird damit nach Ablauf der Berufungsfrist am 26.11.2019 rechtskräftig sein.