Die Sonne scheint, die Rheinland-Pfälzer steigen aufs Fahrrad – und der ADFC rät zu Rück- und Vorsicht. Denn jedes Jahr ereignen sich in Rheinland-Pfalz rund 15.000 Unfälle mit Personenschaden.
Zwar sind daran nur zu einem geringen Prozentsatz Radfahrer beteiligt, häufig in Städten. Gleichwohl sind Radler wie auch Fußgänger verletzlicher als andere Verkehrsteilnehmer. Aber wie verhalten sich Fahrradfahrer richtig? „Damit Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sicher ans Ziel kommen, sollte es keine Konkurrenz um ein Stück Straße geben“, so Christian von Staden, ADFC-Landesvorsitzender. „Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung regelt die gegenseitige Rücksichtnahme und im Allgemeinen funktioniert sie auch.“ Dennoch gibt es Spielregeln für alle:
- Radfahrer sollten nach außen selbstbewusst fahren, nach innen aber defensiv. Immer eindeutige Handzeichen geben und daran denken, dass Radler keine Schutzzone und keinen Airbag haben.
- Radfahrer müssen Radwege nur benutzen, wenn dies durch das blaue runde Schild mit dem weißen Rad darin angezeigt wird. Alle anderen Radwege darf der Radfahrer benutzen, muss es aber nicht. Ist der Radweg zugestellt oder sonst unbenutzbar, muss der Radler ihn nicht zu benutzen.
- Radfahrer dürfen überholt werden, und zwar mit einem Sicherheitsabstand von etwa 1,50 Meter. Der Radfahrer muss dabei zwar rechts fahren, aber nicht direkt am Bordstein, sondern in einem Abstand von 50 bis 80 cm.
- Autofahrer sind nicht verpflichtet, vor einer Ampel so weit links zu halten, dass ein Radfahrer vorbei passt. Sich als Radfahrer rechts neben einem Lkw einzuordnen, der abbiegt, kann sogar mit einer schweren Verletzung enden. Denn: Durch den toten Winkel sieht der Lkw-Fahrer den Radfahrer nicht.
- Radfahrer sind verpflichtet, ein nach der StVZO verkehrssicheres Rad zu benutzen. Das heißt in erster Linie, dass das Rad eine funktionierende Beleuchtung hat und diese auch benutzt wird.
- Radfahrer verhalten sich wie Fußgänger, sie mögen keine Umwege, haben einen guten Überblick über das Geschehen und bevor sie anhalten, mogeln sie sich gerne noch irgendwie durch. Das kann Autofahrer nerven.
- Links fahren ist (fast immer) verboten, also nie auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren – außer es ist so gekennzeichnet.
- Fußgänger fühlen sich von Radlern oft bedroht. Fahrradfahrer verhalten sich Fußgängern gegenüber am besten so, wie sie selbst von Autofahrern behandelt werden wollen.
„Auch im Straßenverkehr lautet das Motto: leben und leben lassen“, so ADFC-Landesvorsitzender von Staden, „und es vielleicht selbst einmal als Fahrradfahrer versuchen. Das klärt vieles.“
Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V. unter www.adfc-rlp.de.