Friedberg Wetteraukreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Kontrollen an und auf der Autobahn – Ein LKW-Fahrer mit reichlich Restalkohol und ein Autofahrer, der nach der Kontrolle in der JVA landet
Friedberg (ots) – Erneut fanden zwischen Sonntagabend und dem frühen Montagmorgen Alkoholkontrollen der Autobahnpolizei Mittelhessen in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit von LKW-Fahrern statt. Während die meisten LKW-Fahrer nüchtern waren, musste ein Fahrer aus Polen seinen LKW stehen lassen. Auch die Insassen eines PKW gerieten ins Visier der Polizisten.
Mit dem Ende des Sonntagsfahrverbotes starten an jedem Sonntagabend ab 22 Uhr viele LKW-Fahrer in die neue Woche. In den letzten Monaten verstärkte die Polizei die Kontrollen der LKW-Fahrer zu diesem Zeitpunkt, um sicher zu gehen, dass die Fahrer auch nüchtern ihre Fahrt antreten. Noch auf den Parkplätzen entlang der Autobahnen kontrollierten sie daher die Mehrzahl der LKW-Fahrer vor der Abfahrt. Darüber hinaus wurden LKW aus dem fließenden Verkehr herausgezogen, um ihre Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen. Auch am gestrigen Sonntagabend führte die Autobahnpolizei auf den mittelhessichen Autobahnen und auf deren Parkplätzen und Rastanlagen solche Kontrollen durch.
Zwischen 21 und 01 Uhr überprüften sie dabei insgesamt 43 Brummifahrer. Die meisten von ihnen waren nüchtern. Bei zwei LKW-Fahrern zeigten die Atemalkoholmessgeräte Werte von 0,9 und 1,8 Promille an. Dies war aber kein Problem, da die Fahrer ihre Fahrt noch nicht angetreten hatten und auf dem Parkplatz Katzenfurt an der A45 standen. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt, bis sie wieder nüchtern waren.
Überraschenderweise völlig ohne erkennbare Ausfallerscheinungen war jedoch ein LKW-Fahrer aus Polen unterwegs. Aus dem fließenden Verkehr heraus zogen ihn die Polizisten gegen 22.40 Uhr an der Tank- und Rastanlage Wetterau Ost. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer ganz und gar nicht nüchtern war und das Thema “Restalkohol” völlig unterschätzt hatte.
Der 27-jährige Fahrer aus Polen erklärte den Beamten, dass er von Freitagabend bis in die Nacht zum Sonntag insgesamt drei Flaschen Wodka (0,75l) getrunken habe. Trotz allem konnte er kaum glauben, dass ein Atemalkoholtest bei ihm einen Wert von 1,4 Promille anzeigte. Er rechnete damit nüchtern zu sein. Seine Fahrt endete mit der Kontrolle, er musste mit zur Blutentnahme. Zudem wurde sein Führerschein sichergestellt und er musste eine Sicherheitsleistung von 300 Euro zahlen. Die Spedition für die er fuhr, musste einen Ersatzfahrer mit der Zustellung der geladenen Waren auf dem LKW beauftragen.
An der Autobahn kontrollierten die Polizisten zudem am frühen Montagmorgen, gegen 05.20 Uhr, auf einem Pendlerparkplatz an der Anschlussstelle Butzbach einen PKW, auf den die Beamten durch ein defektes Licht aufmerksam geworden waren. Schnell stellte sich heraus, dass die Insassen allesamt keine Unbescholtenen waren. Gegen zwei bulgarische Insassen lagen sogenannte Aufenthaltsermittlungen vor. Dies bedeutet, dass durch eine Staatsanwaltschaft / ein Gericht an sie Post in strafrechtlichen Angelegenheiten übersandt werden soll, jedoch keine postalische Erreichbarkeit bekannt ist. Nach Feststellung ihrer postalischen Erreichbarkeit, konnten sie ihres Weges ziehen. Gegen den Fahrer selbst, einen 22-jährigen Osnabrücker lag jedoch zudem ein Haftbefehl vor. Da er die ausstehende Geldsumme nicht zahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Mit Kontrollen müssen Verkehrsteilnehmer zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Ort rechnen. Wer sich an die rechtlichen Vorgaben hält, hat dabei nichts zu befürchten. Bei allen anderen wird die Polizei konsequent Ermittlungen einleiten.