Welche Versicherung kommt für Wasserschaden im Keller auf?

Aktuelle Unwetter und Starkregen haben in letzter Zeit vielerorts zu überfluteten Kellern geführt. Dieser Schaden wird jedoch nur in bestimmten Fällen von der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erstattet.

"Sehr hochwertige Tarife decken zumindest Schäden durch eingedrungenes Regen- und Schmelzwasser ab und durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Wasserschäden aufgrund eines gekippten Fensters", sagt Ralf Houben, für die Region Rhein-Neckar zuständiger Bereichsvorstand beim unabhängigen Beratungshaus MLP.

Grundsätzlich greift bei Wasserschäden jedoch die Elementarversicherung, die als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Doch auch bei dieser Absicherung gelten bestimmte Voraussetzungen. Die Elementarversicherung zahlt nur dann, wenn eine Überschwemmung aufgrund von über die Ufer getretenen Flüssen oder Seen oder durch Starkregen vorliegt, bei dem sich das Wasser auch außerhalb des Gebäudes angesammelt hat. Grundlage für diese Regelung bildet ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln. Bei dem Präzedenzfall aus dem Jahr 2011 war Grundwasser in ein versichertes Gebäude eingedrungen. Dieses Wasser hatte jedoch außerhalb des Gebäudes keine Spuren hinterlassen und war somit keine Überschwemmung im eigentlichen Sinn. Deshalb zahlte die Versicherung auch den Schaden im Keller nicht. "Immobilienbesitzer sollten sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen, welche Kombination von Hausrat-, Wohngebäude-, und Elementarversicherung für ihr Gebäude am sinnvollsten ist", sagt Ralf Houben.