Frankfurt am Main – Papier gehört in den Papiermüll, das weiß jeder. Aber gilt das für alle Papiersorten? Nein. Gerade wegen der bevorstehenden Kassenbon-Pflicht, die ab 2020 in Kraft tritt, ist folgender Hinweis besonders wichtig: Kassenzettel gehören in den Restmüll!
Quittungen werden üblicherweise auf spezielles Thermopapier gedruckt, das mit gesundheitsschädlichen Farbentwicklern wie Bisphenol A (BPA) beschichtet ist, weshalb sie nicht im Altpapier entsorgt werden dürfen. Durch das Recyceln von Altpapier können diese Chemikalien in unsere Pizzakartons, Hygienepapiere und über das Abwasser in die Umwelt gelangen. Die Schadstoffe wirken im Körper wie Hormone und werden über die Haut aufgenommen. Durch die Kassenbon-Pflicht wird dieses Gesundheitsrisiko erhöht.
Ab 2020 ist zwar der Einsatz des nach der EU-Chemikalienverordnung REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuften Stoffes BPA verboten, die Verwendung anderer Bisphenole, wie Bisphenol S (BPS), jedoch nicht. Studien zufolge ist BPS genauso schädlich wie BPA.