Gewährleistungsrecht. – Der Verbraucher kennt sein Recht kaum – Viele Irrtümer – Verbraucherzentrale klärt auf

Wer als Verbraucher einen Kaufvertrag abschließt, hat gesetzlich verbriefte Rechte. Dazu zählt in erster Linie das Gewährleistungsrecht. Danach darf der Käufer vom Verkäufer Ersatz für eine Sache oder deren Reparatur verlangen, wenn sie bei Übergabe defekt oder mangelhaft ist. Hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren.

Da die Unternehmen ihren Kunden dieses Recht jedoch oftmals verweigern, starteten die Verbraucherzentralen eine bundesweite Aktion. Vom 30. April bis 30. September 2013 wurden rund 4.000 Reklamationsfälle erfasst und ausgewertet. Ein von Juni bis November 2013 durchgeführtes Online-Quiz brachte zu Tage, dass die meisten Verbraucher ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht genau kennen. Der vollständige Bericht steht unter www.verbraucher.de/marktchecks-recht zum Download zur Verfügung.

Die meisten Verbraucherbeschwerden, insgesamt 1.069, gab es über Elektro- und Möbelhändler.

Häufig behaupteten die Händler, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht

berichtet Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Hessen. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an die Hersteller verwiesen.

Die ersten 6 Monate sind wichtig

Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand“, erklärt Peter Lassek. Nach einem halben Jahr muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. „Vor meist teuren Sachverständigengutachten oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen schrecken viele Käufer jedoch zurück“, so Lassek weiter.

Die Tricks der Händler

Aber auch wenn die Mängel von den Händlern widerspruchslos akzeptiert wurden, hätten sie sich bei der Gewährleistung wiederholt auf falsche Argumente berufen. Beispielsweise seien von den Kunden Nutzungsentschädigungen oder Aus- und Einbaukosten verlangt worden. „Die Verbraucherzentralen werden Verstöße der Händler künftig mit kollektiven Rechtsmitteln stärker sanktionieren“, betont Peter Lassek. An den Gesetzgeber richtet sich die Forderung, die Fristen im derzeit bestehenden Gewährleistungsrecht auf den juristischen Prüfstand zu stellen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte kaum bekannt

Erschreckend ist darüber hinaus, dass die meisten Verbraucher offenbar ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gar nicht kennen. Dies ist das Ergebnis eines Online-Quiz, das die Verbraucherzentralen von Juni bis November 2013 durchführten. An dem Quiz beteiligten sich 1.680 Verbraucher. Von den über 18.500 Antworten waren allerdings rund 70 Prozent falsch. Viele Verbraucher haben offenbar keine ausreichenden Kenntnisse, wann ein Mangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegt und wer im Falle einer Reklamation der richtige Ansprechpartner ist. Viele gehen davon aus, dass dies der Hersteller und nicht der Verkäufer ist. Auch fehlt das Wissen, in welchem Zeitraum man eine mangelhafte Ware reklamieren kann. So gaben mehr als drei Viertel der Teilnehmer die Antwort „1 Jahr“ bzw. „6 Monate“ ab Kauf statt korrekt „2 Jahre ab Erhalt der Sache“.

Die Vielzahl der falschen Antworten bestätigt, dass Verbraucher regelmäßig vom Inhalt ihrer Rechte keine ausreichende Kenntnis haben und dadurch letztlich auch einen Rechtsverlust erleiden. „Insofern ist es dringend notwendig, die Verbraucher verstärkt über ihre Ansprüche aufzuklären. Nur wer seine Rechte genau kennt, kann sie selbstbewusst durchsetzen“, so Lassek abschließend. Die vollständige Auswertung des Quiz ist ebenfalls auf www.verbraucher.de/marktchecks-recht veröffentlicht.

Die Aktion wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ durchgeführt. Im Zeitraum vom 30.4.2013 bis zum 30.9.2013 wurden in allen Verbraucherzentralen der Bundesländer die Verbraucherbeschwerden detailliert erfasst.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon ist empfehlenswert.
Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
Kostenlose Informationen auf www.verbraucher.de

<>·Hessenweites Servicetelefon 0180 5 972010. 0,14 € aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 € pro Minute aus dem Mobilfunk. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung.