Frankfurt am Main – Die DFS Deutsche Flugsicherung startet im Februar 2020 am Frankfurter Flughafen einen zweimonatigen Probebetrieb zur optimierten Nutzung des Start- und Landebahnsystems, der auch im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens steht und die Sicherheits-, Kapazitäts- und Pünktlichkeitsanforderungen der Zukunft abdecken soll.
Mit Blick auf die Inbetriebnahme eines dritten Passagier-Terminals im Süden des Frankfurter Flughafens und dem damit verbundenen Anstieg des Flugverkehrs, wird die DFS einen Probebetrieb zur optimierten Nutzung der Start und Landebahnen am Flughafen Frankfurt testen. Gemäß aktuellem Betriebskonzept erfolgen Starts derzeit grundsätzlich auf den Pisten 18 (Startbahn West) und auf der Centerbahn 07C/25C (Betriebsrichtung Ost- bzw. Westbetrieb). Landungen werden auf den Pisten 07L/25R (Nord-West-Landebahn) und 07R/25L (Südbahn) durchgeführt. Somit werden heute grundsätzlich zwei Pisten für Starts und zwei Pisten für Landungen genutzt, obwohl dies prinzipiell auf je drei Pisten möglich wäre.
Das neue Konzept beinhaltet nun eine nahezu gleichberechtigte Nutzung von Center- und Südpiste zum Starten und Landen im „Mixed Mode“ mit einer entsprechend versetzten Anflugstaffelung. Die Nutzung der Landebahn Nordwest sowie der Startbahn West bleibt unverändert. Insgesamt soll das optimierte Betriebskonzept eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch eine optimierte Nutzung der Pisten ermöglichen.
Die Nutzung der Süd- und Centerpiste für aufeinanderfolgende Starts und Landungen wurde bis zur Eröffnung der Nord-West-Landebahn im Jahr 2011 am Flughafen Frankfurt bereits praktiziert. Es stellt in der optimierten Form mit dann vier Pisten eine Möglichkeit dar, alle Verkehrsströme und Abhängigkeiten zueinander in Einklang zu bringen. Der Probebetrieb erfolgt im Zeitraum vom 3. Februar bis zum 25. März 2020 täglich längstens zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Es handelt es sich bei der neuen Nutzungsvariante nicht um ein neues Verfahren, sondern um eine neue Kombination bereits bestehender Verfahren im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses. Dadurch ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Die konkreten Planungen wurden den Mitgliedern der Fluglärmkommission am 4. Dezember 2019 präsentiert.