Während der Lesezeit wird immer wieder festgestellt, dass Lesegut das benutzte Transportverhältnis auf nicht dafür vorgesehene Weise verlässt und auf der Straße zum Erliegen kommt. Leider kümmern sich die Verursacher nicht darum die verlorene Ladung zu beseitigen, sondern fahren einfach weiter.
Wenn die Trauben zerfahren werden, entsteht ein rutschiger Schmierfilm, welcher zu einer Gefahrenstelle – insbesondere für Zweiradfahrer – wird. Die Polizei ist verpflichtet, solche Gefahrenstellen zu beseitigen, was durch die zuständige Straßenmeisterei, bzw. Bauhof erledigt wird. Diese Kosten fallen jedoch auf die Allgemeinheit zurück, da der Verursacher in den meisten Fällen nicht ermittelt werden kann.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass jeder Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, dass keine Trauben auf die Straße fallen können. Sollte es doch einmal vorkommen, so sind diese unverzüglich zu entfernen. Im Falle eines Unfalls können auf den Verursacher empfindliche Strafen zukommen.