Ludwigshafen – Ein auf die Verhinderung der Fällung von 14 Platanen um Umkreis der abzureißenden Hochstraße Süd in Ludwigshafen gerichteter Eilantrag ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. mit Beschluss vom gestrigen Abend entschieden.
Die etwa 20 – 25 Jahre alten 14 Platanen stehen entlang der Dammstraße im Abschnitt zwischen Otto-Stabel-Straße und Bismarckstraße. Südlich verläuft die Hochstraße Süd (Bundesstraße 37), die aufgrund ihrer fehlenden Standsicherheit zeitnah abgerissen werden soll. Die Stadt Ludwigshafen beabsichtigt noch diese Woche die Fällung der Platanen mit der Begründung, die Fällung sei aus bautechnischen Gründen erforderlich.
Die Stadtratsfraktion „Grüne LU und Piraten“ hat am 15. Dezember 2019 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Stadt Ludwigshafen nachgesucht mit dem Begehren, die ins Auge gefasste Fällung der Platanen zu verhindern.
Die 4. Kammer des Gerichts hat den Eilantrag der Stadtratsfraktion „Grüne LU und Piraten“ mit der Begründung als unzulässig abgelehnt, diese sei bereits nicht befugt, das Eilverfahren zu führen. Die Antragstellerin sei als Stadtratsfraktion auf die rechtliche Wahrnehmung der ihr eingeräumten organschaftlichen Befugnisse im Innenverhältnis zur Stadt Ludwigshafen beschränkt. In Bezug auf das geltend gemachte Begehren, der Antragsgegnerin Baumfällungen zu untersagen, stehe der Stadtratsfraktion jedoch keine eigene Rechtsposition zu.
Über einen weiteren im Namen des „BUND Rheinland-Pfalz“ am 18. Dezember 2019 erhobenen Eilantrag war nicht zu entscheiden, da es sich bei diesem, wie vom „BUND Rheinland-Pfalz“ bestätigt, um eine Fälschung handelt.
Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.