Büdingen (ots) – Eine dunkle Limousine fährt vor, drei Männer steigen aus. Während zwei vor dem Eingang Schmiere stehen, betritt ein dritter ein Geschäft, mit einem Gewehr in den Händen.
Was wie eine filmreife Szene aus einem Großstadtthriller wirkt, spielt sich am Freitag 27.12.2019
gegen 13 Uhr in der Wetterau ab.

Bei dem Geschäft handelt es sich um einen Friseursalon in der Düdelsheimer Straße und das Geschehen fällt auf. Eine Zeugin, die das Verhalten der Männer und deren Bewaffnung bemerkt, alarmiert die Polizei.

Sofort sind die Gesetzeshüter unterwegs und fahnden nach dem Trio und der dunklen Limousine. Zeitnah wird der BMW gefunden und gestoppt.
Ebenfalls filmreif und mit Maschinenpistole im Anschlag, wird der Fahrer aus dem Auto befehligt, zu Boden gebracht und gefesselt. Er ist zwischenzeitlich alleine im Fahrzeug unterwegs, das Sturmgewehr liegt griffbereit auf der Rückbank.
Die Polizisten schauen es sich die Waffe genauer an. Es stellt sich heraus, dass es sich um eine sogenannte SoftAir-Waffe handelt. Diese verschießen Plastikkügelchen mit Luftdruck, sehen dem Original jedoch zum Verwechseln ähnlich.

Der Mann wird zur Polizeistation verbracht.
Er bekommt Gelegenheit, sich zu dem Vorfall zu äußern und erklärt kleinlaut, dass man bloß mal habe zeigen wollen, welches neue Spielzeug man sich gekauft habe. Dass der Scherz ganz anders hätte ausgehen können, wird ihm schließlich bewusst.
Für die eingesetzten Polizisten ist das Plastikgewehr als solches nämlich nicht erkennbar. Zu ihrer eigenen Sicherheit müssen sie von einer echten Waffe ausgehen. Glück für den 22-jährigen Büdinger, dass die Schutzleute gute Nerven haben und sich niemand verletzt.

Seine schmierestehenden Begleiter erscheinen schließlich selbständig auf der Polizeistation, um sich nach ihrem Kumpel und dem, was sie erwartet, zu erkundigen.

Der Besitz einer vollautomatischen SoftAir-Waffe ist gemäß Waffengesetz verboten.
Ebenso verhält es sich mit dem Führen von Anscheinswaffen. Das sind solche, die tatsächlichen Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen. Sie dürfen nur in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden, um die Öffentlichkeit nicht zu beunruhigen.
Beide Verstöße sind Ordnungswidrigkeitstatbestände, die mit einem Bußgeld bewährt sind, das die Waffenbehörde festlegt.

Ob den drei polizeibekannten Männern der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt wird, wird derzeit geprüft. Im Anschluss an die Maßnahme konnten sie ihrer Wege gehen und haben aus der Sache hoffentlich gelernt. Das Plastikgewehr mussten sie zurücklassen.
Es ist sichergestellt und wird an die Waffenbehörde übergeben.


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