Speyer – 18-jähriger Fahrer ohne Fahrerlaubnis versucht sich Polizeikontrolle durch Flucht zu entziehen – 06.01.2020, 22:55 Uhr
Am Montag gegen 22:55 Uhr wurde eine Polizeistreife auf einen Pkw Audi A4 im Bereich der Wartturmkreuzung aufmerksam, der die Waldseer Straße in Richtung Otterstadt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr. Als das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte, was dem Fahrer mittels Anhaltesignal sowie Blaulicht und Martinshorn angezeigt wurde, ergriff der Fahrer die Flucht. Er beschleunigte sein Fahrzeug so stark, dass der ihm nachfahrende Streifenwagen zeitweise auf ca. 180 km/h beschleunigen werden musste, um den Verfolgungsabstand beibehalten zu können. Das Fluchtfahrzeug wurde letztlich in der Kettelerstraße entgegen der Einbahnstraßenregelung angehalten. Beim Eintreffen des Streifenwagens befand sich lediglich ein 17-jähriger Beifahrer im Fluchtfahrzeug. Der Fahrer, der zu Fuß über mehrere Anwohnergärten geflüchtet war, konnte durch den Hinweis eines aufmerksamen Anwohners in der Waldseer Straße gestellt werden. Bei seiner Kontrolle ergab sich dann auch sein Fluchtmotiv. Der 18-jährige Speyerer konnte als Fahrlegitimation lediglich einen Nachweis über Begleitetes Fahren, nicht jedoch einen Führerschein vorweisen.
Gegen ihn wir nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie der im Zusammenhang mit der Verfolgungsfahrt verwirklichten Verkehrsstraftatbestbände ermittelt. Der zeitige Erwerb einer Fahrerlaubnis dürfte für ihn damit vorerst einmal in weite Ferne gerückt sein.
Speyer – Schlüsseldienstmitarbeiter wegen Betrug beanzeigt – 03.01.2020, 14:00 Uhr
Gegen einen derzeit unbekannten Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes leitete die Polizei Speyer am Montag ein Strafverfahren wegen Betrug ein. Eine 53-jährige Anwohnerin der Unteren Langgasse hatte sich am 03.01.2020 aus ihrer Wohnung „ausgeschlossen“ und verständigte daraufhin einen Schlüsseldienst, dessen Mobilfunknummer sie aus dem Internet hatte. Der Mitarbeiter öffnete die lediglich zugefallene Wohnungstüre innerhalb weniger Sekunden und konnte die die Auftraggeberin durch immer neue Argumente davon überzeugen, dass der Schließzylinder aufgrund Defekts ersetzt werden müsse. Den hierfür fälligen Betrag von 907EUR beglich die Geschädigte durch Überweisung. Nachträglich stellte sich heraus, dass der ausgetauschte Schließzylinder keinerlei Defekt aufwies.
Die Polizei rät im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten zu folgendem Verhalten: Fällt Ihnen die Wohnungstür zu und es handelt sich um einen wirklichen Notfall – etwa wenn kleine Kinder allein in der Wohnung sind oder Essen auf dem Herd steht – rufen Sie die Feuerwehr oder Polizei ! Wenn Sie ansonsten einen Schlüsseldienst rufen müssen: Klären Sie vorab die Anfahrtskosten, erklären Sie möglichst genau Ihr Problem und fragen Sie gezielt nach den Preisen für eine Türöffnung. Verweigert man Ihnen die Auskunft, wenden Sie sich an einen anderen Anbieter! Beauftragen Sie nur die Türöffnung und keine weiteren Leistungen wie etwa den Einbau eines neuen Zylinders. Vereinbaren Sie einen verbindlichen Festpreis. Verlangen Sie im Anschluss eine detaillierte Rechnung. Erscheint Ihnen der Preis für die Leistung zu hoch, bestehen Sie auf eine Rechnung und zahlen vor Ort maximal einen geringen Grundbetrag. Lassen Sie sich nicht zur sofortigen Zahlung nötigen. Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt, bedroht oder genötigt, haben Sie Angst oder den Verdacht eines Betruges, verständigen Sie umgehend die Polizei.