Obrigheim / Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Raumordnerischen Entscheid festgestellt, dass die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Obrigheim mit den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. „Aber es müssen vom Antragsteller wesentliche Maßgaben und Auflagen im Entscheid beachtet werden“, so SGD Süd Präsident Hannes Kopf. Hannes Kopf führt beispielsweise aus, dass die Robinien zwischen der Bahnlinie und der Photovoltaikanlage zu erhalten sind. Darüber hinaus ist die Laufzeit der Photovoltaikanlage auf zwanzig Jahre zu begrenzen und am Ende der Laufzeit ist die Anlage auf Kosten des Investors vollständig zurück zu bauen. Anschließend sind diese Flächen wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.
Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sind vertiefende naturschutzfachliche Untersuchungen sowie konkrete Maßnahmen durchzuführen und festzulegen. Hierzu hat eine frühzeitige Abstimmung mit den Naturschutzbehörden und der betroffenen Ortsgemeinde zu erfolgen. Die Errichtung der Photovoltaikanlage in der geplanten Zone III des Wasserschutzgebietes ist mit der Oberen Wasserbehörde bei der SGD Süd abzustimmen.
Mit dem geplanten Vorhaben wird grundsätzlich die Intention des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt, die Photovoltaik als einen Pfeiler der erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, der neben der Energieeinsparung, einer rationellen und energieeffizienten Energieverwendung und der Stärkung der eigenen Energieversorgung einen der vier wichtigen Pfeiler der rheinland-pfälzischen Energiepolitik darstellt. So will Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, wobei rund ein Viertel der regenerativen Stromerzeugung auf Photovoltaik entfallen soll.
Die Firma GAIA mbH plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Obrigheim. Die Photovoltaikanlage soll östlich der Bahntrasse Neustadt/Weinstraße – Monsheim auf einer Fläche von circa 2,8 Hektar errichtet werden. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Die Firma GAIA mbH hat im September 2019 die raumordnerische Prüfung beantragt. An dem Raumordnungsverfahren wurden insgesamt neun Träger öffentlicher Belange beteiligt.