HANAU – Gegen drei junge Männer im Alter von 16, 19 und 20 Jahren aus Hanau beziehungsweise aus dem Main-Kinzig-Kreis hat ein Ermittlungsrichter bereits in der letzten Woche und auch am Donnerstag auf Antrag der Hanauer Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft angeordnet und entsprechende Haftbefehle ausgestellt.
Das Trio steht im dringenden Verdacht, zwischen dem 21. Dezember letzten Jahres und dem 4. Januar 2020 insgesamt vier Taxifahrer überfallen, massiv geschlagen und dann beraubt zu haben. Haupttäter ist nach Ansicht der Ermittler ein erst 16 Jahre alter Jugendlicher, der in Syrien geboren ist und seit einigen Jahren mit seinen Eltern in Hanau wohnt.
Ein 71 Jahre altes Opfer, welches sich derzeit immer noch in ärztlicher Behandlung befindet, wurde bei einem Überfall am 4. Januar so schwer im Gesicht verletzt, dass es zu erblinden droht. Dem betagten Mann stehen diesbezüglich noch einige Operationen bevor.
Trotz der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel arbeiteten die Ermittler der Hanauer Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft mit Hochdruck an der Aufklärung der Fälle, da weitere ähnliche Taten zu befürchten waren.
Neben zahlreichen Zeugenaussagen bewerten die Ermittler insbesondere eindeutige Erkenntnisse aus den sozialen Medien als belastende Indizien, wonach die jungen Männer als Täter in Betracht kommen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand liefen die Überfälle stets nach einem gleichen Muster ab. Demnach soll der 16-Jährige mit einem seiner Komplizen meist in Frankfurt in ein Taxi eingestiegen sein und wollte jeweils nach Hanau gefahren werden. In einem weiteren Fall war das Fahrtziel Langenselbold. Am Ende der Fahrten wurden die Taxifahrer überwältigt, zusammengeschlagen und ihrer Tageseinnahmen beraubt, die meist aus einigen hundert Euro bestanden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Täter in allen Fällen von Anfang an geplant hatten, die Taxifahrer zu überfallen und auszurauben.
Die Ermittler von Staatsanwaltschaft und Polizei werten die erlassenen Haftbefehle als eindeutigen Erfolg und als deutliches Zeichen dafür, dass es sich hier um schwere Straftaten handelt, die bei einer gerichtlichen Verurteilung auch gravierende Folgen für die Beschuldigten haben dürften. So muss selbst der 16-Jährige mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen.
Bei allen drei Beschuldigten sah der zuständige Ermittlungsrichter insbesondere die Wiederholungsgefahr als Hauptgrund für die Untersuchungshaft an. Ohne eine sofortige Inhaftierung wäre es wohl zu weiteren ähnlichen Überfällen auf Taxifahrer gekommen.
Dies konnte aus Sicht von Polizei und Justiz nun wirkungsvoll verhindert werden.
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