Kaiserslautern: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeifahrzeuge (Foto: Holger Knecht)

Jagdunfall – Esel getötet

Desloch – Landkreis Bad Kreuznach (ots) – Ein Gast-Jäger hat am späten
Sonntagabend einen Esel durch einen Schuss tödlich verletzt.

In der Nähe des Wirtschaftsweges am Ortsausgang in Richtung Lauschied wollte der
Jagdbeauftragte ein Wildschwein beschießen. Der hierbei getroffene Esel stand
auf einem eingefriedeten Grundstück hinter einem Gebüsch und wurde entweder
direkt oder per Querschläger getroffen.

Der Jäger informierte noch in der Nacht den Eigentümer. Der Tierhalter
verständigte am Dienstagmorgen die Polizei. Auch die untere Jagdbehörde bei der
Kreisverwaltung Bad Kreuznach wurde von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Die Polizei in Lauterecken hat in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bad
Kreuznach die polizeilichen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz aufgenommen. |mhm

E-Scooter halten Polizei auf Trab – Promillegrenzen oft nicht beachtet

Kaiserslautern (ots) – Seit einigen Tagen bietet ein privates Unternehmen in
Kaiserslautern E-Scooter zur Miete an.

Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen haben in den vergangenen Tagen verstärkt
Fahrer von Elektrotretrollern kontrolliert. Aufgrund der Erfahrungen aus diesen
Kontrollen weist die Polizei erneut insbesondere auf die Regelungen hinsichtlich
der geltenden Promillegrenzen hin.

Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Deshalb unterliegen die
Fahrzeugführer den geltenden Promillegrenzen.

Die Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit einem Elektrotretroller sind
die gleichen wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass Verstöße
unter anderem mit dem Verlust der Fahrerlaubnis geahndet werden können. Dabei
wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden.

Ordnungswidrigkeiten:

Für Jugendliche von 14 bis 20 Jahren und für Fahranfänger in der Probezeit gilt
die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen Fahrzeugführer gilt die 0,5
Promillegrenze. Bei Verstößen drohen in beiden Fällen 500 Euro Bußgeld, ein
Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Straftaten:

Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Eine
Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens
sechs Monaten können die Folge sein. Bei festgestellten Ausfallerscheinungen
kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Bei einem Verstoß erfolgt darüber hinaus regelmäßig eine Mitteilung an die
zuständige Führerscheinstelle. Dies kann bei zukünftigen Fahrerlaubnisanwärtern
Einfluss auf den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.

Die Polizei appelliert an alle Nutzer der E-Scooter, die geltenden Regeln
einzuhalten. |mhm

Wer hat den weißen BMW gesehen?

Kaiserslautern (ots) – Die Polizei sucht den Halter oder Fahrer eines weißen
BMW, der in der Nacht zu Samstag in der Rummelstraße vor dem Lokal „Sasa-Lounge“
abgestellt war. An dem Pkw ist möglicherweise gegen 1.15 Uhr nachts ein
Unfallschaden entstanden. Der Fahrzeughalter oder -nutzer, beziehungsweise
Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 / 369 – 2150 bei der
Polizeiinspektion 1 zu melden.

Zeugen hatten die Polizei verständigt, nachdem sie eine Unfallflucht beobachtet
hatten. Demnach war eine junge Frau beim Rangieren mit ihrem Fahrzeug gegen den
geparkten BMW gestoßen. Die Zeugen machten die Fahrerin zwar auf die Kollision
aufmerksam, die Frau verließ jedoch zusammen mit drei weiteren Fahrzeuginsassen
zu Fuß die Örtlichkeit.

Die ausgerückte Streife konnte zwar wenig später die mutmaßliche
Unfallverursacherin und den Fahrzeughalter stellen – beide waren alkoholisiert –
sie bestritten jedoch, gegen den BMW gestoßen zu sein. Bei ersten Überprüfungen
wurde am Chevrolet kein Schaden festgestellt.

Der weiße BMW war in der Zwischenzeit davongefahren. Von ihm ist lediglich ein
Teil des Kennzeichens bekannt; demnach soll es sich um die Buchstabenkombination
KL-VA oder KUS-VA handeln, die Zahlen dahinter sind unbekannt. Ob und wie stark
der Wagen im Frontbereich beschädigt wurde, ist derzeit unklar. |cri

Zwei Exhibitionisten zeigen sich – ein Tatverdächtiger festgenommen

Kaiserslautern (ots) – Ein Exhibitionist hat sich in der Nacht zum Montag in der
Vogelwoogstraße einem 42-jährigen Mann gezeigt. Er entblößte sein
Geschlechtsteil und manipulierte daran herum.

Der Geschädigte beschrieb den Mann wie folgt: Etwa 1,75 bis 1,80 Meter groß und
sehr schlank. Der Tatverdächtige war ungefähr 25 bis 35 Jahre alt und
hellhäutig. Seine langen, schwarzen Haare hatte er zu einem Pferdeschwanz
zusammengebunden. Bekleidet war er mit einer dunklen Hose und einem
grau-schwarzen Oberteil.

Zeugen, die am Montagmorgen um 0.15 Uhr etwas Verdächtiges beobachtet haben oder
Hinweise auf den Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich unter der
Telefonnummer 0631 369-2260 bei der Kriminalpolizei zu melden.

Am Sonntagnachmittag ist ein weiterer Sittenstrolch am Pfaffplatz aufgefallen.
Er zeigt sich mehreren Personen in exhibitionistischer Weise. Darunter waren
auch zwei Kinder, die mit ihrer Mutter am Pfaffplatz unterwegs waren.

Zeugen alarmierten die Polizei. Als die Einsatzkräfte ankamen, befand sich der
30-jährige Tatverdächtige noch an Ort und Stelle. Weil der Mann seine
Personalien nicht angeben wollte und offenbar unter dem Einfluss berauschender
Mittel stand nahmen ihn die Beamten mit zur Dienststelle. Ein Richter ordnete
eine Blutprobe an.

Überschlag auf Feldweg

Mehlbach (Kreis Kaiserslautern) (ots) – Sozusagen mit einem „blauen Auge“ sind
zwei junge Männer bei einem Unfall am späten Sonntagabend bei Mehlbach
davongekommen. Die beiden 19-Jährigen überschlugen sich mit einem Pkw auf einem
Feldweg in Verlängerung der Pferchstraße, blieben aber unverletzt. Am Fahrzeug
entstand allerdings Totalschaden.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen fuhren die beiden jungen Männer auf dem
Feldweg in Richtung Mehlbach, als sie mit dem Wagen kurz vor 23 Uhr in einer
Kurve auf den Grünstreifen neben der „Fahrbahn“ gerieten. Dadurch geriet der Pkw
ins Schlingern, und beim Versuch gegenzulenken verlor der Fahrer offenbar die
Kontrolle – mit der Folge, dass das Auto zunächst in die Böschung geriet, sich
dann überschlug und auf dem Dach liegen blieb.

Die beiden Insassen konnten sich selbst aus dem Fahrzeug befreien; sie machten
keine Verletzungen geltend. Freiwillige Alkoholtests bescheinigten ihnen,
nüchtern zu sein.

Der Pkw wurde so stark beschädigt, dass von einem wirtschaftlichen Totalschaden
ausgegangen werden muss. Dass Fahrzeug musste geborgen und abgeschleppt werden.
|cri

Verkehrskontrollen am Sonntag

Kaiserslautern (ots) – Mehrere alkoholisierte Fahrer hat die Polizei am
Sonntagmorgen aus dem Verkehr gezogen. Unter anderem kontrollierten die Beamten
gegen 6.30 Uhr in der Fischerstraße einen BMW-Fahrer. Weil sein Atem nach
Alkohol roch, wurde der 27-Jährige zum Schnelltest gebeten – Ergebnis: 0,69
Promille. Der junge Mann musste daraufhin für weitere Tests mit zur Dienststelle
kommen; sein Führerschein und die Fahrzeugschlüssel wurden vorläufig
sichergestellt. Weil er gegen die 0,5-Promillegrenze verstoßen hat, muss der
Mann mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in der
„Verkehrssünderdatei“ sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Mit 0,6 Promille „intus“ erwischten die Polizisten um 7.20 Uhr einen jungen
Autofahrer in der Lauterstraße. Weil für den 20-Jährigen noch die
Null-Promille-Grenze gilt, muss er nun ebenfalls mit einem Bußgeld, Punkten und
Fahrverbot rechnen; falls er sich noch in der Probezeit befindet, kann diese von
zwei auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden.

Ähnliches blüht auch einem 19-Jährigen aus dem Landkreis, der am späten
Sonntagvormittag in eine Polizeikontrolle geriet. Als der junge Mann kurz vor 12
Uhr mit seinem Pkw in der Ludwigstraße gestoppt wurde, fiel den Polizeibeamten
sein drogentypisches Verhalten auf. Darauf angesprochen, räumte er den Konsum
von Cannabis ein. Der 19-Jährige musste daraufhin mit zur Dienststelle kommen,
wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Auch hier drohen Bußgeld, Punkte und
Fahrverbot, möglicherweise auch Führerscheinentzug – die genauen Konsequenzen
hängen vom Ergebnis der Blutprobe ab.

Am Sonntagnachmittag führten Polizeibeamte in der Mainzer Straße eine
Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei fiel ein Mofa-Fahrer auf, dessen Gefährt
deutlich schneller als die zulässigen 25 km/h war. Laut Messung mit dem
Lasergerät fuhr das Zweirad mit 40 km/h in die Kontrollstelle – und wurde
daraufhin gestoppt und überprüft. Der Fahrer konnte nicht die erforderliche
Fahrerlaubnis vorlegen. Gegen den 61-Jährigen wird deshalb nun strafrechtlich
ermittelt. Sein Mofa musste er stehen lassen und zu Fuß weitergehen.

Neben dem Mofa-Fahrer wurden neun weitere Verkehrsteilnehmer gestoppt, die das
Tempolimit von 50 km/h überschritten. Sieben Fahrer kamen mit kostenpflichtigen
Verwarnungen davon, zwei waren so deutlich „drüber“, dass sie nun eine Anzeige
erhalten.

Darüber hinaus wurde in einem der Fahrzeuge, die wegen zu schnellen Fahrens
angehalten wurden, ein dreijähriges Kind festgestellt, das „ungesichert“, also
nicht angeschnallt war. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Bußgeld
von 60 Euro sowie einen Punkt in der Verkehrsdatei vor.

Last but not least: Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntagabend „Am alten
Friedhof“ fiel ein 33-jähriger Mann aus Südosteuropa auf. Der Grund: Bei der
Überprüfung seines Führerscheins stießen die Beamten auf Auffälligkeiten, die
den Verdacht begründeten, dass das Dokument gefälscht ist.

Das elektronische Dokumentenprüfgerät bestätigte wenig später den
Anfangsverdacht. Der Führerschein wurde daraufhin sichergestellt und nach
Rücksprache mit der Justiz eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro
erhoben. Auf den Mann kommt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
und des Verdachts der Urkundenfälschung zu. |cri

Schleppen ohne Genehmigung

Rockenhausen (Donnersbergkreis) (ots) – Am späten Freitagabend wurde in der
Kaiserslauterer Straße ein PKW kontrolliert, der einen anderen PKW mit einer
Abschleppstange hinter sich herzog. Das gezogene Fahrzeug war jedoch noch
fahrbereit, so dass kein Abschleppen vorlag und eine Schleppgenehmigung
erforderlich gewesen wäre. Da es zudem weder zugelassen noch versichert war,
wurde nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch ein
Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das
Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.

Die Polizei informiert: Ein Abschleppen liegt vor, wenn ein liegengebliebenes
Fahrzeug im Sinne eines Nothilfegedankens an einen anderen Ort, beispielsweise
in eine Werkstatt, gebracht werden soll. In allen anderen Fällen liegt
regelmäßig ein Schleppen vor, das einer Genehmigung durch die zuständige
Verwaltungsbehörde bedarf. Die Nichtbeachtung kann ordungswidrigkeitenrechtliche
Konsequenzen im Bereich des Zulassungsrechts und strafrechtliche Konsequenzen in
den Bereichen des Fahrerlaubnisrechts, des Versicherungsrechts sowie des
Steuerrechts haben.

Wer hat die Schlägerei beobachtet?

Kaiserslautern (ots) – Die Polizei sucht Zeugen einer Auseinandersetzung, die
sich am frühen Sonntagmorgen in der Martin-Luther-Straße abgespielt hat. Gegen
5.15 Uhr wurde gemeldet, dass es auf der Straße vor einem Lokal zu einer
Schlägerei mit mehreren Beteiligten gekommen sei. Als die Streife wenige Minuten
später vor Ort eintraf, lagen zwei junge Männer verletzt am Boden und wurden
bereits vom Rettungsdienst versorgt.

Zeugen gaben an, dass die Täter zu Fuß in Richtung Rittersberg davongelaufen
seien. Über die genauen Abläufe der Auseinandersetzung konnten sie jedoch keine
Angaben machen.

Während der sofort eingeleiteten Fahndung in der Umgebung konnten die
Polizeibeamten zwei Männer stellen, auf die die Täterbeschreibung passte. Sie
wurden einer Kontrolle unterzogen und auf die Schlägerei angesprochen, beide
machten jedoch keine Angaben.

Sowohl die Tatverdächtigen als auch die Verletzten verweigerten einen
Atemalkoholtest. Die weiteren Ermittlungen laufen. |cri

Polizei setzt E-Scooter-Kontrollen fort

Kaiserslautern (ots) – Am frühen Sonntagmorgen mussten Polizeibeamte gleich drei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr ziehen.

Die drei befreundeten jungen Männer befuhren mit ihren Elektrorollern
hintereinander die Burgstraße, wo sie von der Polizei kontrolliert wurden. Die
Freunde führten die Elektrofahrzeuge, obwohl sie alkoholisiert waren. Die
Atemalkoholtests fielen bei allen Drei zu hoch aus. Sie ergaben mehr als 0,5
Promille. Die Scooter mussten vor Ort stehen bleiben. Gegen die drei
Fahrzeugführer wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ihnen drohen
Bußgelder sowie Fahrverbote. Die Fahrverbote gelten für alle
führerscheinpflichtigen Fahrzeuge.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Für die Fahrer gelten die gleichen
Promillegrenzen wie für Fahrer anderer Kraftfahrzeuge. Die Polizei wird die
Kontrollen fortsetzten.

A6/Kaiserslautern, Polizei überwacht Sonntagsfahrverbot

Kaiserslautern (ots) – Am Sonntag führten Beamte der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeidirektion Kaiserslautern auf der A6 mehrstündige Verkehrskontrollen
durch. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der Überwachung des
Sonntagsfahrverbots für Lkw. Hierbei wurden zwei Sattelzüge mit
Tiefkühlaufbauten aus Osteuropa festgestellt, die trotz Verbots gewerbliche
Gütertransporte durchführten. Tiefkühltransporte fallen grundsätzlich nicht
unter das sonntägliche Fahrverbot. In den Fahrzeugen wurden jedoch „gut
gekühlte“ Möbel und LED Fernseher transportiert. Neben Bußgeldverfahren gegen
die Lkw-Fahrer wurden auch gegen die Fahrzeughalter Verfahren der
Vermögensabschöpfung eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.