Neustadt an der Weinstraße – 25.01.20 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Neustadt: Verkehrsunfallflucht – B39 Höhe Kreisverkehr Autobahnabfahrt Neustadt Süd
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 25.01.2020, gegen 03:00 Uhr, befuhr ein zunächst unbekannter 26-jähriger Ludwigshafener mit seinem PKW die B39 von Geinsheim kommend in Fahrtrichtung Neustadt/Weinstraße. Vermutlich bemerkte er den Kreisverkehr an der Autobahnabfahrt Neustadt Süd aufgrund überhöhter Geschwindigkeit bei Nebel zu spät, überfuhr diesen teilweise, stürzte anschließend eine ca. 5 Meter tiefe Böschung hinunter und blieb anschließend auf dem Dach liegen. Erst ca. 45 Minuten später wurde der verunfallte PKW durch andere Verkehrsteilnehmer bemerkt und hiesiger Dienststelle gemeldet. Die kurz darauf an der Unfallstelle eingetroffenen Polizeibeamten konnten jedoch weder im Fahrzeug, noch in der unmittelbaren Umgebung Personen feststellen. Durch den Verkehrsunfall wurde eine Laterne, sowie ein Verkehrszeichen der Straßenmeister beschädigt und der Kompaktwagen des Unfallverursachers erlitt Totalschaden. Zur Ermittlung des Unfallverursachers, wurde die Wohnanschrift des Fahrzeughalters überprüft. Im Rahmen dessen konnte ermittelt werden, dass sich der unverletzte Fahrzeugführer selbstständig aus dem verunfallten PKW befreien konnte und einen zufällig vorbeikommenden Mitarbeiter der zuständigen Straßenmeisterei über den Verkehrsunfall informierte. Noch bevor der Verkehrsunfall hiesiger Dienststelle gemeldet wurde, ließ sich der 26-jährige von einem Verwandten an der Unfallörtlichkeit abholen. Da der Unfallverursacher dem Mitarbeiter der Straßenmeisterei keine Personalien hinterließ, musste gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. §142 StGB eingeleitet werden.
Neustadt: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 24.01.2020, gegen 10:55 Uhr, fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung ein Kleinwagen auf, welcher ohne amtliche Kennzeichen durch das Stadtgebiet Neustadt/Weinstraße fuhr. Deshalb wurde der 21-jährige Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auf das fehlende Kennzeichen angesprochen gab der Fahrzeugführer an, dass er gerade auf dem Weg zur Zulassungsstelle sei. Einen Versicherungsnachweis konnte er nicht vorlegen, diesen wolle er online beantragen, sobald er bei der Zulassungsstelle angekommen ist. Da somit für diese Fahrt kein Versicherungsschutz bestand, musste ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt werden. Sollte es bei einer solchen Fahrt zu einem durch den Beschuldigten verursachten Verkehrsunfall kommen, müsste dieser eigenständig für den verursachten Schaden aufkommen.
Weisenheim am Sand: Vorsicht vor betrügerischen Gewinnversprechen
Weisenheim am Sand (ots) – Eine 73-jährige Frau aus Weisenheim am Sand fiel bereits Anfang Dezember des letzten Jahres einer Betrugsmasche zum Opfer, nachdem ihr am Telefon die Auszahlung eines Gewinns in Höhe von 82.000 Euro versprochen wurde. Um den Gewinn zu erhalten wurde sie über einen Zeitraum von mehreren Wochen immer wieder zu Geldeinzahlungen aufgefordert, welchen sie nachkam. Die Frau investierte insgesamt rund 23.500 Euro, bis ihr Zweifel an der Echtheit des Gewinnversprechens kamen und sie eine Anzeige bei der Polizei tätigte.
So schützen Sie sich vor dem Betrug am Telefon:
- Schenken Sie telefonischen Gewinnversprechen keinen Glauben – insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen geknüpft ist!
- Geben Sie telefonisch keine persönlichen Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Informationen zum persönlichen Umfeld!
- Ändern Sie gegebenenfalls Ihre Rufnummer, um zukünftig nicht belästigt zu werden!
- Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder Sie bereits Opfer geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei!
Bad Dürkheim, Wachenheim – Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt
Bad Dürkheim / Wachenheim (ots) – Bad Dürkheim – Am 24.01.2020 wurde in der Zeit von 08:45 – 09:45 Uhr die Geschwindigkeit in der Mannheimer Straße im Bereich der 30 km/h-Zone überwacht. Hierbei konnten vier Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden, wobei der Spitzenreiter mit 63 km/h unterwegs war. Ihn erwartet eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige, die die Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister und ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro nach sich zieht.
Bei einer anschließenden Geschwindigkeitskontrolle im Bad Dürkheimer Holzweg von 10:15 – 11:00 Uhr überschritten zwei Verkehrsteilnehmer die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Desweiteren benutzen zwei Verkehrsteilnehmer während der Fahrt ihr Handy, was ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt im Verkehrszentrralregister zur Folge hat.
In der Waldstraße in Wachenheim wurden in der Zeit von 11:15 – 12:15 Uhr vier Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, welche jeweils unter 49km/h lagen und daher noch vor Ort mit einem Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro geahndet werden konnten.
Insgesamt wurden im Rahmen dieser Verkehrsüberwachung 21 Fahrzeuge und deren Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen.