Mannheim – Die Wahlbenachrichtigung des ersten Wahlgangs gilt auch für die Neuwahl. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht greifbar hat, kann auch nur mit dem Ausweis oder Pass wählen. Auch die Wahllokale bleiben dieselben. Den Weg zum richtigen Wahllokal finden Sie im Internet unter www.mannheim.de/wahlen oder telefonisch (293-9566).
Wer seine Stimme schon vor dem Wahltag abgeben möchte, kann direkt im Wahlbüro oder per Briefwahl wählen.
Die Zeit wird knapp für die Briefwahl
Eine Briefwahl kann noch bis zum 3. Juli 18 Uhr beantragt werden. Am schnellsten geht es online auf www.mannheim.de/wahlen oder Sie verwenden den auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckten Briefwahlantrag. Einfach ausfüllen, unterschreiben und ab ins Wahlbüro im Rathaus E 5, das hat von 9 bis18 Uhr durchgehend geöffnet und vereinbart auch Termine außerhalb der Öffnungszeit. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auch noch am Samstag vor der Wahl bis 12 Uhr und am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Hier sollten Sie aber die Voraussetzungen vorher mit dem Wahlbüro telefonisch abklären (293-9566). Wer persönlich im Wahlbüro wählen möchte, muss dafür den Ausweis mitbringen. Wer Unterlagen für andere Wahlberechtigte – auch enge Angehörige – abholen möchte, benötigt zusätzlich eine Abholvollmacht. Die ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt, kann aber auch handgeschrieben sein (Unterschrift nicht vergessen).
Wahlbriefe rechtzeitig abschicken
Briefwähler dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen und sollten die Postlaufzeit berücksichtigen. Die Beförderung der Wahlbriefe ist bisher duch den Poststreik nicht beeinträchtigt, beachten Sie aber bitte die aktuellen Streikmeldungen. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag 18 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer später dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Aber in keinen anderen Briefkasten der Stadtverwaltung! Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit Ihrem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen und Ihrem Personalausweis können Sie aber auch in jedem Wahllokal der Stadt Mannheim an der Urnenwahl teilnehmen.
So wählen Sie richtig
Bei der Oberbürgermeisterwahl ist es ganz einfach. Sie haben eine Stimme und drei Bewerber zur Auswahl. Sie können alternativ auch eine andere wählbare Person in die freie Zeile auf dem Stimmzettel eintragen. Den Stimmzettel gibt’s im Wahllokal. Einfach nach innen falten und dann in die Wahlurne werfen. Bei der Oberbürgermeisterwahl werden keine Wahlumschläge mehr verwendet. Bei der Neuwahl am 5. Juli reicht die einfache Mehrheit: Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Selbstbestimmt wählen
Blinde und sehbehinderte Mannheimer können ihre Stimme selbständig und barrierefrei abgeben. Hierfür werden Stimmzettelschablonen und Hörinformationen zur Wahl angeboten. Der Stimmzettel weist darum ein Loch als Markierung in der oberen rechten Ecke auf. So können Blinde und Sehbehinderte selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe ihr Votum abgeben. Nähere Auskünfte hierfür erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0621/402031.
Ergebnisse live mitverfolgen
Die Ergebnisermittlung können Sie am Sonntag ab 18 Uhr im Internet unter www.wahlen.mannheim.de oder auf der Wahlparty in der Mannheimer Abendakademie in U1 mitverfolgen.
Noch Fragen?
Das Wahlbüro im Rathaus hilft Ihnen gerne. Es ist bis Freitag durchgehend von 9 bis 18 Uhr und am Samstag bis 12 Uhr geöffnet. Am Wahlsonntag ist es bis 15 Uhr telefonisch erreichbar: Sammelanschluss 293-9566, Fax 293-9590. Informationen erhalten Sie auch im Internet: www.mannheim.de/wahlen.