Verkehrskontrolle mit E-Scooter
Frankenthal (Pfalz) (ots)
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann an dem E-Scooter eines 35-jährigen Frankenthalers festgestellt werden, dass bei diesem kein Versicherungsschutz besteht. Nach Belehrung gibt der Mann an, dass man ihm in dem Elektromarkt gesagt habe, dass er kein Versicherungsschutz benötige. Folglich führt er außer dem Kassenzettel keine Dokumente mit sich. Der Mann wird darauf hingewiesen, dass der E-Scooter bis zur ordnungsgemäßen Zulassung nur noch geschoben werden darf.
Welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen, um im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein ?
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h.
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen.
- Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und sind analog zum Fahrrad geregelt (§ 67 StVZO), Fahrtrichtungsanzeiger sind erlaubt.
- Mindestens eine helltönende Glocke oder ein anderes genehmigtes Schallzeichen (z.B. Hupe).
- Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis ist erforderlich.
- Ebenso ein gültiges Versicherungskennzeichen hinten (in Form einer geklebten Plakette)