Weisenheim am Sand (ots) – Wie bereits am 25.01.2020 mitgeteilt, war es in Weisenheim am Sand zu einer Betrugsstraftat zum Nachteil einer 73-jährigen Frau gekommen.
Am 26.01.2020 meldete sich bei der Polizei ein 85-jähriger Mann, der im Bereich der VG Freinsheim wohnt und teilte mit, dass er bereits am 25.01.2020 von einer Frau angerufen worden sei, die ihm einen Lotterie-Gewinn in Höhe von zunächst 29.000,- Euro in Aussicht gestellt hatte. Eine Geldforderung wurde während diesem Gespräch nicht gestellt. Die Frau gab an, dass ihm das Geld zu Wochenbeginn ausgehändigt werden soll. Am Vormittag des 27.01.2020 wurde der Senior von der Polizei nochmals aufgesucht. Hierbei stellte sich heraus, dass kurz zuvor ein unbekannter Mann von der vermeintlichen Lotto-Gesellschaft angerufen und ihm nun ein Gewinn von 49.000,- Euro in Aussicht gestellt hatte. Weiterhin forderte er ihn auf sog. STEAM-Karten (Gutscheinkarten) im Wert von mehreren Hundert-Euro zu kaufen. Im Tausch gegen die Karten sollte er dann seinen Gewinn erhalten. Diesem Ansinnen kam der Senior, dem bereits bei der Anzeigenerstattung Verhaltensregeln mitgeteilt worden waren, nicht nach. Weiterhin meldete sich aufgrund des Zeitungsartikels vom 25.01.2020 ein 80-jähriger Mann, der ebenfalls im Bereich der VG Freinsheim wohnt und teilte mit, dass er bereits am Vormittag des 20.01.2020 auch wegen einem Gewinnspiel angerufen wurde. Der ältere Herr durchschaute sofort die Betrugsmasche und beendte das Gespräch. Zuvor hatte ihm der unbekannte Anrufer aber noch mit einer Mahnung gedroht. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Anruf auch um einen Betrugsversuch gehandelt hat. Glücklicherweise ist in den beiden genannten Fällen kein Schaden entstanden. Die Polizei nimmt die beiden neuen Fälle aber nochmals zum Anlass eindringlich vor dieser Betrugsmasche zu warnen.
Tipps der Polizei:
Am Telefon sollten Sie besonders wachsam sein und immer daran denken, dass Sie ohnehin nur gewinnen können, wenn Sie auch mitgespielt haben. An dieser Voraussetzung fehlt es in den meisten Fällen. Von Betrug dürfen Sie immer dann ausgehen, wenn der scheinbare Glücksbote vorab „Geld“ von Ihnen haben möchte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Bezahlung von Transportkosten für den Geldtransport oder Notargebühren handelt. Auch Steuern sollten schon bezahlt werden. Verzichten Sie in diesem Fall lieber auf den vermeintlichen Gewinn.
In letzter Zeit werden die Kriminellen immer kreativer. Neben „Steam-Gutscheinen“ oder „iTunes-Guthabenkarten“ fordern sie auch „Amazon-Gutscheine“ oder andere Warengutscheine. In Einzelfällen sollen die Opfer das Geld auch per Überweisung bezahlen.
Die Begründung hierfür ist allerdings immer gleich: Die vermeintlichen Mitarbeiter dürfen kein Bargeld annehmen.
Fallen Sie auf die Tricks nicht herein. Zahlen Sie nichts, denn Sie haben nichts gewonnen !
Wenn Sie auch einen solchen Anruf erhalten haben oder Sie bereits Opfer geworden sind, wenden Sie sich an Ihre Polizei.