BAB65 – BAB61 – B9 (ots) – Gleich drei Berufskraftfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis traf der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt bei Kontrollen im Rahmen der Streife am Montag, 27.01.2020, an.
Den Fahrer einer Sattelzugmaschine erkannte ein Beamter wieder. Ihn hatte er bereits vor einem Jahr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beanzeigt. Offenbar hatte der Mann jedoch nicht dazugelernt, denn wie der Beamte feststellte, führte er zwischenzeitlich auch weiterhin Fahrten mit einer ungültigen Fahrerlaubnis durch. Die Auswertung seiner Fahrerkarte gab Aufschluss über die Regelmäßigkeit der rechtswidrigen Touren.
Ein weiterer Berufskraftfahrer befand sich ebenfalls lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht anerkannt wird. Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer bereits zum Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis bei einer Fahrschule angemeldet war und daher offensichtlich sehr wohl darum wusste, dass sein Führerschein hier nicht gültig war. Von der Teilnahme am Straßenverkehr hatte ihn das jedoch nicht abgehalten.
In beiden genannten Fällen wirft die Polizei den Fahrern Vorsatz vor. Auch die Arbeitgeber werden sich wegen des Vorwurfs des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtfertigen müssen. Nach ersten Ermittlungen können den drei beschuldigten Fahrern insgesamt 263 Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nachgewiesen werden.