Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Baum auf Strasse © FreddyGreve on Pixabay

(versuchter) Einbruchsdiebstahl in Gewerbegebiet

Am 31.01.2020 gegen 02:15Uhr kommt es zu einem Einbruch auf dem Gelände einer im Südwesten gelegenen Firma im Gewerbegebiet der Gemarkung Frankenthal. Der bis dato unbekannte Täter durchtrennt diverse Elemente des Stabmattenzauns, welcher um das Firmengelände angelegt ist und verschafft sich durch eine ca. 70cm x 50 cm große Öffnung Zutritt auf das Gelände. Nach kurzer Zeit verlässt die Person das Gelände mit einer Tasche wieder. Ermittlungen bezüglich des möglichen Diebesgutes und des genauen Tatablaufs dauern noch an. Der Schaden an dem beschädigten Zaun beläuft sich auf ca. 200,-EUR.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung

Am 30.01.2020 um 18:00Uhr ereignet sich Am Kanas in Frankenthal ein Verkehrsunfall. Eine 82-jährige Frankenthalerin und ein 66 Jahre alter Mann aus Frankenthal befahren in der genannten Reihenfolge mit ihren Pkw die Straße Am Kanal in Fahrtrichtung Foltzring. Da die Dame verkehrsbedingt bremsen muss und der nachfolgende Pkw-Fahrer dies zu spät registriert, kommt es zum Auffahrunfall. Während der polizeilichen Unfallaufnahme bemerken die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Autofahrers. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,35 Promille. Der Mann wird auf die Polizeidienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird. Es entstand lediglich am auffahrenden Pkw ein geringer schaden von ca. 200,-EUR. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.