Mannheim-Rheinau (ots) – Dem 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen liegt nach den Ermittlungen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last:
Am Donnerstag 15.08.2019 gegen 20:00 Uhr soll der 29-jährige Angeschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin angerufen haben, um ihr mitzuteilen, dass sie ihre restlichen Sachen aus der ehemals gemeinsamen Wohnung in Mannheim-Rheinau abholen könne.
Gegen 21:48 Uhr soll die ehemalige Lebensgefährtin des Angeschuldigten in der Wohnung eingetroffen sein. In der Folge soll der Angeschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin gegen 22:10 Uhr gepackt und sich auf dem Bett auf ihren Oberkörper gesetzt bzw. gekniet haben.
Sodann soll er 22 Mal mit einem Messer auf den vorderen Halsbereich seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingestochen haben.
Diese verstarb aufgrund des durch die Stiche ausgelösten hohen Blutverlusts.
Zum Zeitpunkt der Tat soll der Angeschuldigte unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden haben. Mordmerkmale sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachweisbar, da der genaue Geschehensablauf in der Wohnung nicht geklärt werden konnte.
Als am Freitag 16.08.2019 gegen 18:45 Uhr die Polizei an der Wohnungstür klingelte, soll sich der Angeschuldigte in Suizidabsicht vom Dachbalkon des 5.Obergeschosses gestürzt haben.
Er überlebte schwer verletzt.
Der Haftbefehl gegen den Angeschuldigten wurde im Dezember 2019 aufgrund seines Gesundheitszustands infolge des Sturzes außer Vollzug gesetzt.
Mit Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Nebenklage der Eltern der Getöteten zuzulassen. Die Schwurgerichtskammer hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.