Mannheim: 16-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren Raubs in Untersuchungshaft
Mannheim (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und
des Polizeipräsidiums Mannheim:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim
Haftbefehl gegen einen 16-jährigen Jugendlichen erlassen. Er steht im dringenden
Verdacht, zusammen mit einem 14-jährigen Mittäter einen schweren Raub begangen
zu haben.
Der Tatverdächtige soll am Sonntagabend, gegen 23:20 Uhr, zusammen mit seinem
Mittäter eine Gaststätte in der Oppauer Straße betreten haben. Zunächst soll
einer der beiden Jugendlichen einen anwesenden Gast unter Vorhalt eine täuschend
echt aussehenden Softair-Waffe aufgefordert haben, den Verwahrort der Kasse
mitzuteilen. Dabei kam der Gastwirt hinzu, der sogleich ebenfalls unter Drohung
zur Herausgabe der Kasse aufgefordert wurde. Unter dem Eindruck der
vorgehaltenen Waffe soll der Geschädigte dann die Kasse mit über 600 EUR Bargeld
herausgegeben haben. Die beiden Jugendlichen forderten den Gastwirt danach auf,
die Schlüssel der aufgestellten Geldspielautomaten herauszugeben. Als dieser
entgegnete, dass er diese nicht habe, flüchteten beide in Richtung
Altrheinstraße. Beide konnten im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung
vorläufig festgenommen werden. Sowohl das geraubte Geld als auch eine
Sturmhaube, die einer der Jugendlichen getragen haben soll, konnte bei einer
Absuche des Fluchtwegs aufgefunden werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim
Haftbefehl gegen den 16-jährigen Tatverdächtigen wegen Fluchtgefahr erlassen. Er
wurde nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter und Eröffnung des Haftbefehls
in eine Jugendvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Hauses des Jugendrechts
dauern an.
Mannheim: Testkäufe im Stadtgebiet – Stadt und Polizeipräsidium Mannheim kontrollieren Einhaltung des Jugendschutzes
Mannheim (ots) – Am Mittwochnachmittag führten Beamte des Hauses des
Jugendrechts, des Kriminalkommissariats Mannheim und Mitarbeiter des städtischen
Ordnungsdienstes erneut Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im
Stadtgebiet Mannheim durch. Bereits in der Vergangenheit wurden die Kontrollen
mit Hilfe jugendlicher Testkäufer in Supermärkten, Kiosken und bei
Einzelhändlern durchgeführt.
Wiederholt wurde die Einhaltung der geltenden Richtlinien überprüft und
getestet. Mit der Unterstützung eines Auszubildenden der Polizei
Baden-Württemberg wurden von nachmittags bis in den Abend hinein gezielt
hochprozentige Alkoholika und Tabakwaren zu kaufen versucht. Die Bilanz: In 9
von 12 Fällen wurde die Ware ohne weiteres an die Jugendlichen verkauft. Gegen
die betroffenen Verkäufer hat die Stadt nun Ermittlungen eingeleitet. Diese
haben jetzt mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. So liegt der Regelsatz für
betroffene Angestellte bei 300 Euro – für die Inhaber, sollten diese selbst
verkauft haben, sogar bei 2000 Euro.
Auch zukünftig werden die Kontrollmaßnahmen intensiv und unangekündigt in
gemeinsamer und bewährter Zusammenarbeit von der Stadt Mannheim und dem
Polizeipräsidium Mannheim fortgesetzt.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren von Minderjährigen weder erworben noch
konsumiert werden. Gleiches gilt für Spirituosen und deren Mischgetränke. Der
Erwerb und Konsum von Bier und Wein ist ab einem Alter von 16 Jahren legal.