Frankenthal: Brand eines Mehrfamilienhauses
(ots) – Am 03.03.2020 gegen 02:15 Uhr, wurde ein Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Max-Friedrich-Straße in Frankenthal gemeldet. Insgesamt wurden 18 Bewohner wegen des Verdachts einer Rauchgasintoxikation behandelt. Bei zehn Personen bestätigte sich der Verdacht. Sie wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Der Brandort ist derzeit nicht begehbar.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen dürfte eine Unachtsamkeit einer 28-jährigen Bewohnerin brandursächlich gewesen sein. Sie wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vorläufig festgenommen.
Ersten Einschätzungen zufolge entstand am Haus ein Sachschaden im sechststelligen Bereich. Die genaue Schadenshöhe wird aktuell ermittelt.
Update 10:30 Uhr:
(ots) – Die nach einem Brand in Frankenthal vorläufig festgenommene 28-Jährige wurde heute Morgen mangels Haftgrundes freigelassen. Sie hatte selbst angegeben, unachtsam eine brennende Zigarettenkippe in der Wohnung weggeschnippt zu haben.
Zur Klärung der Brandursache hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Brandsachverständigen beauftragt.
05:50 Uhr: Meldung der Freiwilligen Feuerwehr Frankenthal
(ots) – Aus bislang ungeklärter Ursache kam es am heutigen Dienstag 03.03.2020 gegen 02:25 Uhr zu einem Vollbrand in einer Erdgeschosswohnung, in einem viergeschossigen Altbau in der Max-Friedrich-Straße. Bei Eintreffen der Feuerwehr waren noch mehrere Personen im Gebäude.
Unter zur Hilfenahme von tragbaren Leitern und der Drehleiter startete die Feuerwehr Frankenthal sofort mit der Menschenrettung. Sowohl aus den Wohnungen als auch vom Dach wurden die Menschen gerettet.
Das Feuer breitete sich schnell aus. Durch Feuer und Rauch war das Treppenhaus für die Bewohner nicht mehr zugänglich. Gegen 03.15 Uhr konnte die Feuerwehr vermelden, dass alle Personen die im Gebäude waren gerettet wurden. Insgesamt waren es 23 Personen.
9 Personen, darunter 6 Kinder, wurden leicht verletzt (Rauchgasintoxikation) und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die unverletzten Bewohner wurden versorgt, betreut und kamen im Anschluss bei Angehörigen unter.
Nachdem das Feuer gelöscht war wurde mit Hilfe von Lüftern der Gebäudekomplex entraucht und Nachlöscharbeiten vollzogen. Für den Zeitraum der Einsatzmaßnahmen war die Max-Friedrich-Straße in diesem Bereich gesperrt.
Die Feuerwehr Frankenthal war mit 39 Personen und 10 Fahrzeugen vor Ort. Unterstützt wurden sie vom Rettungsdienst, dem Großraum-Rettungstransportwagen der Feuerwehr Ludwigshafen, dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst, dem leitenden Notarzt, der Polizei Frankenthal, den Schnelleinsatzgruppen, dem Team der Krisenintervention Grünstadt und dem Technischen Hilfswerk, welches einen Baufachberater vor Ort schickte.
Einbruchsdiebstahl aus Pkw
Frankenthal (Pfalz) (ots) – Im Zeitraum vom 29.02.2020 16 Uhr bis 02.03.2020 07:20 Uhr parkt ein 42-jähriger Mann aus Frankenthal seinen weißen Fiat Ducato in der Pestalozzistraße in Frankenthal.
In diesem Zeitraum hebelt ein bis dato unbekannter Täter das Seitenfenster auf und gelangt somit ins Fahrzeuginnere. Dort entwendet er eine Schlagbohrmaschine und eine Handkreissäge der Marke HILTI, sowie eine Bohrmaschine. Der Gesamtwert der entwendeten Gegenstände beläuft sich auf ca. 1.800 EUR.
Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.
E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Frankenthal (Pfalz) (ots) – Am Mittag des 02.03.2020 wird ein E-Scooter in der Mahlastraße in Frankenthal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der E-Scooter fährt ca. 20 km/h.
Der 22-jährige Fahrer aus Frankenthal kann weder ein Versicherungskennzeichen noch einen Versicherungsschutz vorweisen. Gegen ihn wird ein Strafverfahren, namentlich der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eingeleitet. Er gibt den Verstoß vor Ort zu und gibt an, dass er über die Erfordernis einer Zulassung des Elektrorollers keine Kenntnis gehabt habe.
Welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen, um im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein?
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h.
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen.
- Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein und sind analog zum Fahrrad geregelt (§ 67 StVZO), Fahrtrichtungsanzeiger sind erlaubt.
- Mindestens eine helltönende Glocke oder ein anderes genehmigtes Schallzeichen (z.B. Hupe).
- Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis ist erforderlich. Ebenso ein gültiges Versicherungskennzeichen hinten (in Form einer geklebten Plakette).