Vermisster 86 Jahre alter Mann aus Langenlonsheim wurde tot aufgefunden
Bad Kreuznach (ots)
Nachtrag zur Auftrags Nr. 3944374:
Der seit Sonntag, 02.02.2020 vermisst gemeldete 86-jährige Mann aus Langenlonsheim, wurde am 01.03.2020 in Ortsrandlage der Gemeinde Langenlonsheim, tot in einem Regenrückhaltebecken liegend aufgefunden. Die Identität mit dem Vermissten, konnte inzwischen im Rahmen der gerichtsmedizinischen Untersuchung zweifelfrei festgestellt und ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden.
Trunkenheitsfahrt
Kirchheimbolanden (ots)
Am 04.03.20, gegen 04:46Uhr, wurde im Konrad-Adenauer-Ring in Kirchheimbolanden ein 35- Jähriger mit seinem PKW kontrolliert. Es bestanden Anzeichen, dass der Fahrer unter Einfluss von Alkohol stand. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,94 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Fahrt unter Drogeneinfluss
Nußbaum (ots)
In der Nacht zum Mittwoch wurde eine Polizeistreife gegen 01:35 Uhr auf einen Pkw aufmerksam, welcher den geteerten Weinbergsweg aus Richtung Monzingen (Verlängerung der Straße „Auf Ebenhöh“) in Richtung der Kreisstraße 19 entlangfuhr. Hierbei ergaben sich bei dem 20-jährigen Fahrer Anhaltspunkte für eine aktuelle Drogeneinwirkung. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf den Wirkstoff THC. Zudem wurde bei dem jungen Mann eine geringe Menge Cannabis aufgefunden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und es folgte die Anordnung einer Blutprobe. Der 20-Jährige wird sich in einem Bußgeld- sowie einem Strafverfahren verantworten müssen.
Zum wiederholten Mal unter Drogeneinfluß
Bad Sobernheim: (ots)
Am 03.03.2020, gegen 20:30 Uhr kontrollierte eine Funkstreife der Polizei Kirn in Bad Sobernheim einen 23-jährigen Autofahrer. Bei dem jungen Mann wurden Anzeichen festgestellt, die auf einen Drogenkonsum schließen ließen. Ein freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte die Vermutung. Der Test reagierte auf mehrere Stoffgruppen positiv. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, eine Blutprobe wurde angeordnet und im Kirner Krankenhaus entnommen. Ihn erwartet nun ein Bußgeld- und ein Strafverfahren. Allerdings wird er dieses Mal hinsichtlich des Bußgelds mindestens mit dem doppelten Betrag rechnen können (1000 Euro). Wie sich herausstellte ist der scheinbar schwer Belehrbare nämlich bereits im Januar in gleicher Art und Weise aufgefallen und angezeigt worden.