Unfallflucht auf Discounterparkplatz
Fußgönheim (ots)
Am Samstag, den 07.03.2020 zwischen 09:30 Uhr und 10:15 Uhr kam es auf einem Discounterparkplatz Am Weisenheimer Weg in Fußgönheim zu einer Verkehrsunfallflucht. Vermutlich beim Ausparken oder Wenden beschädigte ein PKW den Ordnungsgemäß in einer Parktasche geparkten weißen VW UP der Geschädigten. Der Sachschaden wird auf ca. 700 EUR geschätzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-1100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pwmaxdorf@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.