Neustadt: Willkomm-Gemeinschaft fordert Durchführung des Verkaufsoffenen Sonntags am 05. April 2020

„Absage zur Zeit nicht gerechtfertigt“

Neustadt an der Weinstraße – In den Sozialen Medien wird aktuell darüber diskutiert, ob es notwendig ist, den Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenen Sonntag, den Neustadt für den 5. April 2020 geplant hat, abzusagen. Begründet wird diese Überlegung mit der Absage von Großveranstaltungen aufgrund des Corona-Virus. So wurde etwa das Gimmeldinger Mandelblütenfest aus präventiven Gründen abgesagt.

Die Neustadter Willkomm Gemeinschaft, die die Interessen der Neustadter Wertschöpfung vertritt, sieht zur Zeit keine Notwendigkeit den Frühlingsmarkt und den verkaufsoffenen Sonntag in Neustadt abzusagen. Nach Empfehlung des Gesundheitsministeriums des Landes sind Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmer in geschlossenen Räumen zu überprüfen. Der Frühlingsmarkt findet nicht in einem geschlossenen Raum statt und die Zahl der Besucher innerhalb eines Bereichs der Stadt dürfte die angegebene Zahl bei Weitem nicht erreichen. Darüber hinaus zählen weder Neustadt noch das Umland zu einem Risikogebiet.

Ein Grund für die Absage des Mandelblütenfestes war die Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern z.B. der Feuerwehr und des Roten Kreuzes. Auch dies ist bei einem Frühlingsmarkt nicht der Fall.

Solange eine generelle Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Wochenmärkten nicht von den zuständigen Behörden empfohlen wird, sieht die Willkomm Gemeinschaft keine Notwendigkeit den Frühlingsmarkt abzusagen oder Geschäften die Schließung zu empfehlen.

„Sollten andere Städte ihre verkaufsoffenen Sonntage absagen, gehen wir davon aus, dass dies aufgrund einer individuellen Risikobeurteilung geschieht. Wir sehen darin keine generelle Erfordernis, auch in Neustadt den Frühlingsmarkt abzusagen. Neustadt sollte auf die Situation mit einer für Neustadt abgestimmten Vorgehensweise reagieren.

Das vordringliche Interesse der Willkomm Gemeinschaft ist die Attraktivität Neustadts auszubauen, damit liegt uns das Wohlergehen der Neustadterinnen und Neustadter und unserer Gäste sehr am Herzen. Sollte sich die Risikoeinschätzung nach den Vorgaben der Landesbehörden für Neustadt ändern, ist über die Durchführung von Märkten u.ä. nachzudenken. Aktuell gibt es aber keine Anzeichen, dass das Wohlergehen der Bevölkerung gefährdet sein könnte.“,

so die Willkomm Gemeinschaft Neustadt.


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