Heidelberg – Aufgrund der allgemeinen Lage wird ein Besuchsverbot im gesamten Universitätsklinikum Heidelberg erlassen, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.
Hierbei gelten folgende Ausnahmen:
- Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
- Angehörige von Patienten der Palliativstation (1 Person pro Tag)
- Begleitperson, welche die Schwangere unter der Geburt begleitet
- Vater, welcher das Neugeborene und seine Partnerin besuchen möchte
- Mutter/Vater eines kranken Kindes
- Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird
- Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
- aus dringenden medizinischen Gründen – dies muss der Angehörige/Besucher telefonisch mit dem Stationsteam klären.
Besucher sind gebeten, sich an den Pforteneingängen der Kliniken zu melden; die Seiteneingänge werden geschlossen.
Mit diesen Maßnahmen trägt das Universitätsklinikum dazu bei, das Infektionsrisiko und die Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu minimieren.
Das Universitätsklinikum Heidelberg dankt für das Einhalten dieser Regeln und das Verständnis unserer Besucher und Patienten.