Neustadt an der Weinstraße – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020, umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Auch die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat sich zum obersten Ziel gesetzt, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Darüber hinaus gilt es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Bei der Umsetzung der Maßnahmen gibt es eine abgestimmte Vorgehensweise mehrerer Städte in der Region.
Am Wochenende hat der Krisenstab der Stadt Neustadt an der Weinstraße wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neuesten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.
Die bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen vom 13.03.2020 werden aufgehoben und durch erweiterte Allgemeinverfügungen ersetzt, welche am Montag, 16.03.2020 in Kraft treten und zunächst bis einschließlich 19.04.2020 wirksam sind. Dann erfolgt eine erneute Risikoeinschätzung.
Allgemeinverfügungen hinsichtlich Veranstaltungen und Pflegeeinrichtungen, Altenheime und Krankenhäuser
Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung sind Veranstaltungen ab 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern untersagt. Darüber hinaus wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art, zum Beispiel Bars und Kneipen, verboten. Ausgenommen hiervon sind Restaurants, Schnellimbisse und Lieferservices sowie der Wochenmarkt wegen ihrer Versorgungsfunktion. Weiter ausgenommen von diesem Verbot sind Hotels soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. In den Restaurants und Hotels ist darauf zu achten, dass Tische zur Bewirtung einen Mindestabstand von zwei Metern haben und ein Tisch mit maximal 4 Personen besetzt wird. Auch der Betrieb von Freizeiteinrichtungen wird eingestellt. Dies betrifft zum Beispiel Kinos, Fitnessstudios, Discos, Spielhallen und alle anderen Vergnügungsstätten.
Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen Veranstaltungen abgesagt werden. Viele Unternehmer, Gastronomiebetriebe und Gewerbetreibende sind von diesen Einschränkungen und Schließungen betroffen. Darunter fällt beispielsweise auch der für den 05.04.2020 geplanten verkaufsoffenen Sonntag und Frühlingsmarkt. Der Oberbürgermeister bedauert dies, weist aber nochmals darauf hin, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.
Da für ältere Menschen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, wird eine Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt an der Weinstraße zur Besucherregelung bei Alten- und Pflegeeinrichtungen und im Marienhaus Klinikum Hetzelstift Neustadt an der Weinstraße bis auf weiteres erlassen. Auch diese wird am Montag, 16.03.2020 in Kraft treten und gilt zunächst bis zum 19.04.2020.
Kita- und Schulschließungen
Wie bereits mitgeteilt, wird ab Montag, 16. März 2020 bis einschließlich Freitag, den 17.04.2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Dies ist angedacht für Kinder, deren Eltern keine alternative Betreuungsmöglichkeit haben und in für die Versorgung der Bevölkerung kritischen Berufen arbeiten, beispielsweise Polizei, Kranken- und Pflegepersonal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lebensmittelgeschäften.
Städtische Gremien
Auch die städtischen Gremien tagen vorerst nicht mehr. Dies betrifft alle Ausschüsse sowie den Stadtrat.
Notwendigkeit von Behördengängen überdenken
Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, deren städtische Gesellschaften sowie der Eigenbetrieb Stadtentsorgung verändern die Öffnungszeiten dahingehend, dass es ab Montag, 16.03.2020, keine allgemeinen Öffnungszeiten, sondern nur noch Vorsprachen nach entsprechender telefonischer Terminvereinbarung, gibt. Nach wie vor werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Behördengänge zu überdenken.
Viele Formulare und Anträge sind auch online verfügbar. Nähere Informationen werden in Kürze auf www.neustadt.eu veröffentlicht.
Trauerfeiern und Eheschließungen
Ab Montag, 16.03.2020 werden auch Trauerfeiern und Eheschließungen von den Maßnahmen betroffen sein. Trauerhallen werden auf eine maximale Personenzahl von 25 beschränkt. Alle anwesenden Gäste müssen sich in eine ausliegende Teilnehmerliste eintragen. Auf Grund der beengten Raumsituation des Standesamtes werden die Anwesenden bei der Trauung auf das Ehepaar und deren nächsten Angehörigen sowie eventueller Trauzeugen begrenzt. Zuvor ist eine entsprechende Liste an den zuständigen Standesbeamten zu übermitteln. Dieser entscheidet dann im Einzelfall über die zugelassene Gesamtteilnehmerzahl.
Ausweitung der Öffnungszeiten des Testzentrums und Einrichtung eines erweiterten Bürgertelefons ab Dienstag, 17.03.2020
Die Stadt plant, ab Dienstag, 17.03.2020, eine Ausweitung der Öffnungszeiten des Testzentrums. Das Testzentrum wird dann von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet sein. An der bisherigen Vorgehensweise wird weiter festgehalten. Die Patienten aus Neustadt an der Weinstraße und Kreis Bad Dürkheim werden aufgefordert sich zunächst an die 116117 zu wenden und nur mit einer entsprechenden Zuweisung und entsprechendem Termin das Testzentrum aufsuchen.
Wir gehen davon aus, dass die Zahlen der zu testenden Personen weiter ansteigen werden. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Neustadt an der Weinstraße dazu entschlossen, ein erweitertes Bürgertelefon, ab Dienstag, 17.03.2020, in der Zeit von 07:00 – 18:00 Uhr einzurichten, um Fragen rund um das Thema Coronavirus, Testzentrum, Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten.
Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06321 855 1891 erreichbar.