Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat der Landkreis Südliche Weinstraße die gestern erlassene Allgemeinverfügung bezüglich des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nun noch um weitere Punkte ergänzt.
Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben, zudem wird der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Bars, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt.
Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. Die Gesamtzahl der bewirteten Personen darf 75 nicht überschreiten.
Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April 2020.
„Damit soll die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger Sozialkontakte auch im privaten Bereich wenn möglich zu vermeiden. So können wir Zeit gewinnen!“
Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de unter „Aktuelles > Wichtige Infos zum Corona-Virus“ einsehbar.