FRANKENTHAL – Die Stadtverwaltung Frankenthal erlässt am Sonntag (15. März) aufgrund der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 (Coronavirus) eine neue Allgemeinverfügung. Diese gilt ab Montag, 16. März, 12 Uhr und verbietet den Betrieb von Vergnügungsstätten bis einschließlich 31. März.
Zusätzlich schließt die Stadtverwaltung alle ihre Einrichtungen. Außerdem hat die Stadtverwaltung die Regelungen für die Notbetreuung in den Kitas konkretisiert und mit den Schulen Absprachen getroffen.
Die Allgemeinverfügung für Veranstaltungen gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorerst bis einschließlich 10. April und regelt die Zulässigkeit der Durchführung von Veranstaltungen. Die Grenze der Besucher für Veranstaltungen wurde aber nochmals nach unten, auf maximal 75 Personen, gesetzt. Die Einhaltung kontrolliert der Bereich Ordnung und Umwelt der Stadt Frankenthal.
Verbot von Vergnügungsstätten und Freizeiteinrichtungen Nach § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Mit der neuen Allgemeinverfügung gilt ab Montag 12 Uhr bis vorerst einschließlich 31. März, dass alle Vergnügungsstätten und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten zu schließen sind. Dies betrifft den Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Bars, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theater und Kinos. Ebenso die Sportanlagen und Sportstätten, inklusive Trainings indoor und outdoor.
Tanzveranstaltungen oder Konzerte werden unabhängig von der Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumen oder Im Freien, welche auf dem Stadtgebiet der Stadt Frankenthal (Pfalz) durchgeführt werden, untersagt.
Hotels dürfen Übernachtungsgäste bewirten, wenn zwischen den einzelnen Tischen ein Abstand von mindestens zwei Metern vorhanden ist und die jeweiligen Tische mit maximal vier Personen gleichzeitig bewirtet werden.
Gaststätten, Imbisse und Restaurants
Gaststätten, Imbisse und Restaurants dürfen aufgrund ihres Versorgungsauftrag öffnen. Sollten aber die Gästezahl von 75 Personen nicht überschreiten und Vorkehrungen treffen. Diese können sein: max. 4 Personen an einem Tisch und 2-Meter-Abstand zwischen den Tischen.
Geschlossene Einrichtungen
CongressForum, Stadtbücherei und Musikschule sagen ihre Veranstaltungen ab und sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch die Volkshochschule hat ihre Kurse abgesagt.
Auch die Rentenberatungsstelle und alle Jugendtreffs bleiben geschlossen.
Auch die privaten Kulturbetriebe, wie Kulturzentrum Gleis4 und Theater Alte Werkstatt, sind zu schließen.
Kunsthaus ist geschlossen.
Stadtklinik ist für Besucher geschlossen.
Altenheime dürfen keinen Besuch von Personen erhalten, die sich im Risikogebiet aufgehalten oder mögliche Symptome haben.
Allgemeinverfügung für Veranstaltungen
In der Allgemeinverfügung für Veranstaltungen wurde die Grenze der Besucher für Veranstaltungen nach einem Erlass des Landes Rheinland-Pfalz nochmals nach unten gesetzt.
Bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen ist für alle Veranstaltungen bis 75 Personen eine Liste zu erheben, in der Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt der Teilnehmer (Besucher, Servicepersonal, Musiker, Schauspieler usw.) notiert werden muss. Im Fall eines positiven Tests können so weitere Kontaktpersonen ermittelt werden. Die Listen müssen bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herausgegeben werden.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gilt diese vorerst bis einschließlich 10. April. Die Einhaltung kontrolliert der Bereich Ordnung und Umwelt der Stadt Frankenthal.
Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Veranstaltungen ab und unter 1.000 Personen. Die Allgemeinverfügung besagt, dass Veranstaltungen in geschlossen Räumen (Indoor-Veranstaltungen) sowie außerhalb geschlossener Räume (Outdoor-Veranstaltungen) mit einer erwarteten Gesamtzahl ab 75 Personen ab Montag, 16. März, in Frankenthal nicht mehr durchgeführt werden dürfen.
Schulen und Kitas
Die Stadtverwaltung hält sich an die Vorgaben des Bildungsministeriums und handelt nach den aktuellen Vorgaben des Ministeriums bzw. der Schulaufsichtsbehörde.
Auch das Schullandheim bleibt geschlossen.
Dort heißt es:
ab Klasse 7 – Klasse 13
Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Regelungen zu allen Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf den Internetseiten der Schulen veröffentlicht.
von Klasse 1 – 6
Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weitere Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Notbetreuung an Grundschulen
Die Notbetreuung (kein Unterricht) findet für die Klassen 1 und 2 von 8 bis 12 Uhr, für die Klassen 3 und 4 von 8 bis 13 Uhr statt. Die Notbetreuung findet nur in Kleingruppen mit maximal 10 Kindern statt. Körperkontakt zwischen den Schülern untereinander und dem Lehrpersonal soll vermieden werden. Es finden versetzte Pausen statt, in denen die Gruppen nicht miteinander spielen können. Nach aktuellem Stand finden außerdem Zugangskontrollen in Form von Sichtkontrollen statt.
Nur für bereits angemeldete Kinder in der Betreuenden Grundschule findet eine Frühbetreuung (außerschulische Betreuung) von 7:30-8:00 Uhr (erst ab Dienstag) und ab Montag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
An den Grundschulen erfolgt eine Zugangskontrolle. Dort sind die Eltern verpflichtet, den Betreuungsbedarf schriftlich zu erklären und ihre Erreichbarkeit während der Berufstätigkeit mit bis zu drei Notfallnummern anzugeben. Außerdem ist zu erklären, dass weder die Eltern noch ihr/e Kind/er sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben und dass den Eltern bewusst ist, dass die Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus in der Schule größer ist als daheim. Nur gesunde Kinder können betreut werden. Die Eltern müssen ebenfalls erklären, dass für den Fall, dass eine Infektion jeglicher Art bei ihrem Kind oder ihnen festgestellt wird, die Schule sofort darüber zu unterrichten ist.
Kinderbetreuung an Kitas
Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weitere Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Förderschulen
An der Neumayer-Förderschule (Schwerpunkt Sprachen) findet Notbetreuung statt.
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?
Notbetreuung an den Grundschulen
Notbetreuung an den Grundschulen können nur berufstätige Eltern in Anspruch nehmen, die glaubhaft darlegen, dass sie keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld in Anspruch nehmen können.
Die Berufstätigkeit ist durch Vorlage einer Bescheinigung vom Arbeitgeber über Dienst- und Arbeitszeiten bis spätestens am Dienstag, 17. März, nachzuweisen. Ansonsten ist eine Notfallbetreuung nicht möglich! Formulare erhalten die Eltern bei der Anmeldung zur Notfallbetreuung am Montag!
Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder täglich direkt zur Notfall-Betreuung zu begleiten und sich täglich zu vergewissern, ob diese stattfindet.
Notbetreuung an Kitas und Schulen für bestimmte Berufe
Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Pharmazie, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Gastronomie, Arznei), Justiz, Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr, Erzieher, Lehrer und öffentliche Verwaltung, Entsorgungsbetriebe (EWF), Stadtwerke und sonstige.
Bürgersprechstunde von Bürgermeister Knöppel entfällt
Diese wäre Montag um 16:30 Uhr in der Vorortverwaltung in Flomersheim zum Friedhof gewesen.
Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis:
Wichtige Telefon-Nummern:
- Patientenservice: 116 117
- Hotline für Fragen zum Coronavirus
Telefonnummer: 0800 575 81 00
Erreichbar von
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr