Frankenthal – Auch der Gerichtsstandort Frankenthal hat Vorkehrungen getroffen, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus einzudämmen. Dabei werden die gerichtlichen Aufgaben bei dem Amts- und Landgericht in den zentralen Bereichen aufrecht erhalten, notwendige Sitzungen durchgeführt und der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt, so der Präsident des Landgerichts Harald Jenet. Die Situation wird von einer durch ihn eingerichteten zentralen Arbeits- und Steuerungsgruppe ständig neu bewertet; dort werden auch notwendige Entscheidungen getroffen.
Jenet weist darauf hin, dass bis auf Weiteres anstehende Verhandlungstermine auf notwendige Verhandlungen beschränkt werden (z.B. Strafverfahren, in denen sich der Angeklagte in Untersuchungshaft befindet, Vorführungen beim Haftrichter, Unterbringungs- und Abschiebehaftverfahren, sowie eilige Familienrechtsstreitigkeiten und Gewaltschutzanträge). Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit entscheidet jedoch der jeweilige Richter bzw. die Richterin in eigener Zuständigkeit darüber, ob Sitzungen verschoben werden. Personen, die vor Gericht geladen sind, sollten sich deshalb vorher schriftlich (per E-Mail) oder telefonisch erkundigen, ob der anberaumte Termin planmäßig stattfindet. Die Einschränkung der Öffentlichkeit im Gerichtsgebäude ist aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht möglich.
Der Landgerichtspräsident bittet alle Besucher, die sonst gerichtliche Hilfe benötigen, einen nicht unmittelbar dringenden Gerichtsbesuch nach Möglichkeit zu verschieben. Wegen flexibler Regelungen für Beschäftigte, um die notwendige Kinderbetreuung gewährleisten zu können, könne es zudem zu Verzögerungen in den Bearbeitungszeiten kommen, wofür er ebenfalls um Verständnis bittet.