Neustadt an der Weinstraße – Um das Risiko einer Infektion mit dem Corona Virus einzudämmen, ist der Publikumsverkehr stark eingeschränkt.
Behördentermine mit der SGD Süd können daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Es wird gebeten, sich, soweit Kontaktdaten der sachberbeitenden Personen vorliegen, an diese zu wenden oder an poststelle@sgdsued.rlp.de. Auch ein so vereinbarter Besuch ist nur möglich, wenn eine entsprechende Selbstauskunft (-kein Aufenthalt in Risikogebieten, keine Erkältungssymptome, Möglichkeit der Kontaktaufnahme-) unterzeichnet wird. Gleiches gilt für unsere Zulieferfirmen und Dienstleister im Bereich der Hausverwaltung etc.
Dabei gehe es sowohl um den Gesundheitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörde. Besonders die Überwachungstätigkeit im gewerblichen Bereich sowie die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren, die von volkswirtschaftlicher Relevanz seien, sollen möglichst sicher gestellt werden, teilte SGD Süd – Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf mit.
Eine behördeninterne Steuerungsgruppe wird weiterhin die Lage beobachten und die getroffenen Maßnahmen erforderlichenfalls anpassen.