Landau – In enger Abstimmung mit den Städten und Landkreisen der Pfalz hat die Stadt Landau entschieden, die Restaurants, Gaststätten und Cafés im Stadtgebiet zu schließen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 20. März 2020.
Auch Eisdielen bleiben ab sofort zu und mobile Eiswagen müssen den Betrieb einstellen. Die neue Regelung gilt nicht für Imbisse und den Straßenverkauf von Speisen und Getränken – mit der Ausnahme von Eis. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der Verzehr nicht vor Ort erfolgt. Sitzplätze und der Aufenthalt in den Einrichtungen sind nicht gestattet. Ferner regelt die neue Allgemeinverfügung auch, dass Wohnmobilstellplätze gesperrt werden.
„Besonnenes Handeln ist in der aktuellen Corona-Krise wichtiger denn je – bei den Entscheiderinnen und Entscheidern, aber auch bei jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Abgestimmt in der Region habe man die Notwendigkeit gesehen, die geltenden Regelungen weiter zu verschärfen, um die Ausbreitung der Infektion mit dem neuartigen Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen. „Die Fallzahlen in unserem Land schnellen in die Höhe und auch immer mehr Menschen erliegen der Infektion mit dem Corona-Virus. Besonders mit Blick auf die frühlingshafte Wetterlage und die touristische Situation in unserer Region sind wir gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Schließung von Restaurants und Gaststätten noch vor dem Wochenende ein wichtiges Signal darstellt.“