Speyer – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
19.03.2020, 18:15 Uhr
Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz leitete die Polizei am Donnerstagabend gegen einen 19- und einen 23-Jährigen aus Speyer ein, nachdem eine Anwohnerin der Bahnhofstraße Marihuanageruch aus der Wohnung des jüngeren Mannes wahrnahm und die Polizei verständigte. Die beiden Beschuldigten und weiterer drei Jugendliche, die die Wohnung beim Eintreffen der Streife gerade verlassen hatten, konnten einer Kontrolle unterzogen werden. Der 23-Jährige Beschuldigte führte dabei eine geringe Menge Marihuana mit sich. Die Durchsuchung der weiteren Personen verlief ohne Erfolg. Allerdings räumte der 19-Jährige Beschuldigte gegenüber den Beamten ein, dass sich in seiner Wohnung weiteres Betäubungsmittel befinde. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung konnten mehrere Ecstasy-Tabletten und Cannabis aufgefunden und beschlagnahmt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten wurden aufgenommen.
Speyer – Eigentümer eines IPhone X gesucht 19.03.2020, 14:31 Uhr
Eine Anwohnerin der Kurt-Schumacher-Straße beobachtete am Donnerstagmittag, wie aus einem schwarzen BMW, der die Kurt-Schumacher-Straße aus Richtung Berliner Platz befuhr, plötzlich ein Mobiltelefon auf die Straße geworfen wurde. Weitere Hinweise zu dem Pkw bzw. zum Eigentümer des Mobiltelefons konnten nicht erlangt werden. Das IPhone X wurde vor Ort sichergestellt und kann vom berechtigten Eigentümer bei der Polizei Speyer (Tel.-Nr. 06232-1370 oder per Mail an pispeyer@polizei.rlp.de) abgeholt werden.
Speyer – Ladendiebstahl durch uneinsichtige Seniorin
19.03.2020, 18:00 Uhr
Am Donnerstag gegen 18:00 Uhr entnahm eine 75-jährige Frau aus Speyer aus dem Regal eines Lebensmitteldiscounters in der Dudenhofer Straße Schokolade und andere Süßigkeiten im Gesamtwert von ca. 7 EUR. Danach passierte sie den Kassenbereich ohne die Ware zu bezahlen. Bei der Anzeigenaufnahme zeigte die Seniorin wenig Unrechtsbewusstsein. Sie erklärte gegenüber den Beamten, „dass sie eh bald sterben würde und sie deswegen Alles nicht interessieren würde“. Ob die Staatsanwaltschaft, welcher die Strafanzeige vorgelegt wird, dies ebenfalls so sieht, bleibt abzuwarten.