Kreis Südliche Weinstraße: Landkreis erweitert Allgemeinverfügung um Schließung von Friseursalons

Landau – Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen, hat der Landkreis Südliche Weinstraße hat seine Allgemeinverfügung erweitert.

Ab 21. März 2020 bleiben auch Friseursalons geschlossen. Die entsprechende Ergänzung der Allgemeinverfügung wurde am gestrigen Freitag, 20. März, veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung kann im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße unter www.suedliche-weinstrasse.de eingesehen werden.


Der Landkreis Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung allgemein gültig ist: eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich auf der Internetseite www.suedliche-weinstrasse.de tagesaktuell.


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