Landau – In der derzeitigen Corona-Situation gibt es vermehrt Fragen nach Hilfsangeboten für in Not geratene Mittelständler. „Neben den gesundheitlichen Folgen der Corona-Pandemie sehe ich die wirtschaftlichen Auswirkungen für unsere Betriebe. Ich wünsche und hoffe, dass Bund und Land schnell unbürokratische Hilfe leisten. In naher Zukunft werden viele Betriebe im Mittelstand, dem Rückgrat unserer Wirtschaft, um ihre Existenz bangen müssen. Der Geschäftsführer unserer Mittelstandsberatungs- und Betreuungsgesellschaft Südliche Weinstraße mbH (MBB) hat einige der heute bekannten Hilfsangebote für in Not geratene Mittelständler, ich denke an unsere Gastronomen, Hoteliers, Handwerker, Selbstständige, Kulturschaffende und weitere Betroffene zusammengestellt.“, so Landrat Dietmar Seefeldt.
Kurzarbeitergeld
Falls Betriebe von Kurzarbeit betroffen sind, hilft das Kurzarbeitergeld die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen auszugleichen. In einem Video erklärt die Bundesagentur für Arbeit wie die Beantragung erfolgt:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Zudem sind zum Kurzarbeitergeld weitere Änderungen ab Anfang April geplant: Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %, teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer sowie vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
Auf der Webseite der Arbeitsagentur gibt es hierzu weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.
Die Unternehmenshotline der Bundesagentur ist unter der Rufnummer 0800/4555520 erreichbar. Zuständig für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur.
Förderprogramme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Zur Stabilisierung der Finanzsituation der Betriebe stehen neben der KfW-Bankengruppe auch die ISB sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH zur Verfügung. Erster Ansprechpartner für die Unternehmen sind bei allen Produkten die Hausbanken.
Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs bietet die ISB rheinland-pfälzischen Unternehmen die Programmdarlehen Unternehmerkredit RLP, Gründerkredit RLP, Betriebsmittelkredit RLP sowie den Aus- und Weiterbildungskredit RLP an. Für diese Programme gelten die Antragsvoraussetzungen unverändert fort. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Bürgschaften: Für Risikoübernahmen stehen sowohl die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH als auch die ISB zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH hat im Rahmen des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung die Bürgschaftsobergrenze für alle Finanzierungsanlässe auf 2,5 Mio. Euro angehoben. Durch die Schaffung einer Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000 Euro soll die Bearbeitungsgeschwindigkeit nochmals erhöht werden. Die Bürgschaftsquote beträgt dabei bis zu 80 %. Erreichbar ist die Bürgschaftsbank unter der Telefonnummer: 06131/62915-65 oder per Mail: info@bb-rlp.de sowie über das Finanzierungsportal: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de.
Für Bürgschaften über 2,5, Mio. Euro ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig. Dabei können bei Betriebsmittelkrediten nunmehr auch bis zu 80 % beantragt werden.
Für alle Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten der ISB sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der zentralen Beratungshotline 06131/61721333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.
Die KfW-Bankengruppe bietet den ERP Gründerkredit Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahren), den KfW Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen), den KfW-Kredit für Wachstum sowie Sonderprogramm 2020 (Programmerweiterungen und erhöhte Risikotoleranz) an.
Da diese genannten Kredite und Liquiditätshilfen nicht ausreichend sind, wird derzeit durch die KfW für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereitet und schnellstmöglich eingeführt.
Zum aktuellen Stand informiert die KfW auf ihrer Homepage: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800/539 9001.
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Diese Maßnahmen sind noch nicht rechtskräftig, sollten aber kurzfristig durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Was können Unternehmen tun?
Für die Beantragung von Fördermitteln und Liquiditätshilfen ist es hilfreich eine möglichst umfangreiche Dokumentation zu haben. Hierzu gehören unter anderem die Aufstellung abgesagter/entgangener Aufträge inklusive der erwarteten Umsätze, die Aufstellung eines Liquiditätsplanes zumindest bis Jahresende sowie die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre. Wichtig sind die Kontaktaufnahme und der offene Dialog zur Hausbank.