Gesetz schreibt Energieaudits für große Unternehmen vor / Pflicht und Chance zugleich

Symbolbild Stadtwerke Karlsruhe (Foto: Metropolnews)
Symbolbild Stadtwerke Karlsruhe (Foto: Metropolnews)

Karlsruhe – Eine Neuerung im Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet große Unternehmen zur Einführung von so genannten Energieaudits. Alle, die nicht unter die EU-Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fallen, müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen und danach mindestens alle vier Jahre. Die Stadtwerke Karlsruhe möchten diesen Unternehmen in allen Phasen des Audits beratend und unterstützend zur Seite stehen und bieten das Audit als neue Dienstleistung an.

Eine Neuerung im Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet große Unternehmen zur Einführung von so genannten Energieaudits. Alle, die nicht unter die EU-Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fallen, müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen und danach mindestens alle vier Jahre. Die Stadtwerke Karlsruhe möchten diesen Unternehmen in allen Phasen des Audits beratend und unterstützend zur Seite stehen und bieten das Audit als neue Dienstleistung an.

Ein Energieaudit ist ein strukturierter Beratungsprozess, bei dem Energiedaten und andere Informationen systematisch erfasst und analysiert werden. Das Audit liefert entscheidende Informationen über wesentliche Energieflüsse und den energetischen Status des Unternehmens. Hieraus lassen sich wesentliche Energieverbraucher identifizieren sowie realisierbare Einsparpotenziale und zahlreiche Effizienzverbesserungen ableiten. Das Energieaudit bietet also neben dem Umweltaspekt durchaus auch ökonomische Vorteile.

Die Stadtwerke Karlsruhe haben bereits ab 1995 erfolgreich ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach der heutigen EMAS-Verordnung bei sich aufgebaut und ständig weiterentwickelt. 2013 folgte die Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach der ISO 50001, ein Prozess, der weit über die Anforderungen eines Energieaudits hinausgeht.

„Daher verfügen wir über sehr viel Erfahrung auf dem Gebiet des Energiemanagements und sind ein kompetenter Partner für Unternehmen, die diesen Weg zum ersten Mal gehen“,

informiert Geschäftsführer Michael Homann.

„Als spezielles Plus für unsere Energiekunden möchten wir ihnen diese Dienstleistung vergünstigt anbieten.“

Bei Versäumnis droht Bußgeld

Betroffen von der Neuregelung sind sowohl das produzierende als auch das nicht produzierende Gewerbe wie beispielsweise Dienstleister, Handel, Banken, Gesundheitswesen. Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben, müssen in der Regel kein Energieaudit durchführen. Weist ein Nicht-KMU innerhalb der vorgegebenen Frist kein Energieaudit nach, begeht es eine Ordnungswidrigkeit. Hier kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro drohen.

Informationen zum Energieaudit gibt es auf der Internetseite der Stadtwerke oder unter Telefonnummer 0721/599-2121.