Kaiserslautern – Positives Signal für den derzeit unfreiwillig ruhenden Sportbetrieb in Rheinland-Pfalz: Vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes und Landes, der „Corona-Sofort-Hilfe“ können mit sofortiger Wirkung auch gemeinnützige Sportvereine profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Das hat Sportminister Roger Lewentz den Präsidien der Sportbünde in Rheinland-Pfalz nach einer entsprechenden Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium mitgeteilt. „Darüber hinaus wird das Land ein eigenes Hilfsprogramm für Vereine und Verbände auflegen, welches das Bundesprogramm bei Bedarf ergänzt“, so Lewentz.
„Diese Regelung wird einen großen Beitrag zum gesellschaftlich notwendigen Erhalt unserer Sportvereine und zur Stärkung unserer teilweise sehr verunsicherten Mitgliedsorganisationen leisten. Wir freuen uns, dass der organisierte Sport gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Sport eine so gute Lösung für die Sportvereine im Land gefunden hat“, betont Jochen Borchert, kommissarischer Präsident des Landessportbundes Rheinland-Pfalz.
Hintergrund: Trotz ihrer Gemeinnützigkeit sind viele der über 6.000 Sportvereine in Rheinland-Pfalz auch unternehmerisch tätig, zum Beispiel in steuerbegünstigten Zweckbetrieben, in der steuerbegünstigten Vermögensverwaltung, wie zum Beispiel durch Verpachtungen und schließlich auch in voll steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, wie zum Beispiel dem Betrieb eines vereinseigenen Fitnessstudios, eines Schwimmbades und einer Gastronomie. Letztere dienen häufig auch dazu, den ideellen Tätigkeitsbereich mitzufinanzieren.
Im unternehmerischen Bereich erleiden die Sportvereine mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16.März 2020 massive Einnahmeverluste. Dem stehen in vielen Vereinen Fixkosten gegenüber, wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten. Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur in begrenztem Umfang Rücklagen bilden dürfen, können sie sehr schnell in Zahlungsschwierigkeiten und damit in Insolvenzgefahr geraten.
Darüber hinaus besteht für Vereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit für ihr eingesetztes Personal Kurzarbeitergeld zu beantragen. Das Kurzarbeitergeld kann wirkungsvoll dazu beitragen, voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen vor Entlassung und Arbeitslosigkeit zu schützen und die Personalkosten der Vereine zu senken.
Digitales Meldesystem des rheinland-pfälzischen Sports
Als Basis des zusätzlichen Hilfsprogramms des Landes für den Sport dient ein digitales Meldesystem des Landessportbundes und der drei Sportbünde. Bis zum 15. April sind die rheinland-pfälzischen Sportvereine und –verbände aufgerufen, zu erwartende finanzielle Schäden im organisierten Sport online zu melden. Neben möglichen Verlusten werden auch eigene Bemühungen der Vereine, der Krise entgegenzutreten, abgefragt.
Auf den Homepages des LSB und der Sportbünde ist die Umfrage zu finden oder auch direkt unter: https://schadensmeldungcorona.questionpro.eu
Betroffene Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können die „Corona-Sofort-Hilfe“ bei der Investitions- und Strukturbank beantragen: www.isb.rlp.de
Weitere Fragen und Antworten zum Bundesprogramm „Corona-Sofort-Hilfe“ sowie zum Thema Kurzarbeitergeld bekommen Sie hier: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/