Sonniges Osterwochenende – Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten
Kassel (ots) – Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten.
Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.
- Ostern in der Öffentlichkeit
Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende “Kontaktverbot” noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt.
Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks.
Die Polizei agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen.
Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.
- Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten
Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt.
Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten.
Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr. Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.
- Zeit zum “Aufklaren”: Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser
Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit “Aufklaren” gemeint ist. Das schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen.
Auch an dieser Stelle ist zu beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Beamten der hessischen Wasserschutzpolizeistationen und -posten stehen hier für Fragen von Vereinen und Wassersportler bereit. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.
Aggressiver Randalierer schlägt Scheibe an Bushaltestelle ein – Schnelle Festnahme dank aufmerksamem Zeugen
Kassel-Nord (ots) – Für einen alkoholisierten Randalierer, der die Scheibe einer Bushaltestelle eingeschlagen hatte, endete der gestrige Dienstagabend in der Kasseler Nordstadt mit seiner Festnahme und der Übernachtung im Polizeigewahrsam.
Gegen den 34 Jahre alten Mann aus Kassel wird nun wegen Sachbeschädigung ermittelt.
Ein aufmerksamer Zeuge hatte gegen 20:30 Uhr über den Notruf 110 die Polizei wegen des Randalierers zur Haltestelle “Holländische Straße” gerufen. Er berichtete am Telefon, dass der sichtlich alkoholisierte Mann mit der bloßen Hand eine Scheibe der Haltestelle eingeschlagen hatte und anschließend in einen Bus eingestiegen war.
Nur wenige Minuten später trafen die hinzugeeilten Polizisten des Reviers Nord ein. Noch vor Abfahrt des Busses klickten für den 34-Jährigen an Ort und Stelle die Handschellen. Den an der Scheibe entstandenen Schaden beziffern die Beamten auf rund 500 Euro.
Da sich der hinreichend polizeibekannte Mann äußerst aggressiv zeigte, brachten die Polizeibeamten den Randalierer zur Verhinderung weiterer Straftaten in eine Gewahrsamszelle des Polizeipräsidiums. Wegen seines renitenten Verhaltens mussten die Beamten ihn auf dem Weg dorthin sogar zeitweise tragen. Da er sich beim Einschlagen der Scheibe blutige Wunden an der Hand zugezogen hatte, riefen die Polizisten einen Arzt, der die Verletzungen in Augenschein nahm und versorgte.
Neben der Strafanzeige erwartet den 34-Jährigen nun auch eine Kostenrechnung für die Übernachtung im Gewahrsam. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.
Aktuelle Betrugswarnung – Anrufe von falschen Polizeibeamten
Kassel (ots) – Ganz aktuell rufen wieder Betrüger überwiegend bei Senioren an und geben sich als Polizeibeamte aus. Seit dem gestrigen Dienstagabend wurden zahlreiche dieser Anrufe von Senioren aus dem gesamten Kasseler Stadtgebiet gemeldet. Leider setzt sich die Reihe betrügerischer Telefonanrufe auch am heutigen Mittwochnachmittag fort.
Die verunsicherten Senioren meldeten sich beim Polizeinotruf 110 und schilderten von den Anrufen angeblicher Polizisten. Die echten Polizeibeamten der Leitstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen konnten den Senioren schnell versichern, dass es sich um betrügerische Anrufe handelt.
Die Polizei fragt nämlich nie am Telefon nach Wertsachen im Haus oder Kontodaten. Glücklicherweise hatten die Angerufenen in den bislang bekannten Fällen vom gestrigen und heutigen Tag genau richtig gehandelt und waren nicht auf die Masche hereingefallen. Um nicht Opfer eines Betrugs zu werden, gibt die Polizei folgende Tipps.
Tipps der Polizei
- Sprechen Sie mit Angehörigen, die Opfer werden könnten, über diese Betrugsmaschen.
- Die Polizei erfragt am Telefon keine Details zu Kontodaten oder Wertgegenständen im Haus.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen oder familiären Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
- Informieren Sie sofort die Polizei über die 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
- Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Beenden Sie das Gespräch mit dem Anrufer unbedingt zuvor.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
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