Mainz – Die Soforthilfen des Bundes sind für Soloselbstständige und Kleinunternehmen in existenziellen Nöten bestimmt – dennoch häufen sich die Meldungen zu Betrugsfällen, etwa durch unseriöse Webseiten, die mit gefälschten Antragsformularen versuchen, Antragsdaten abzugreifen und dann mit diesen fremden Daten selbst einen Förderantrag zu platzieren und die Zuschüsse abzugreifen.
In Rheinland-Pfalz gilt unverändert, dass die Antragsunterlagen nur auf den offiziellen Webseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums und der Kammern heruntergeladen werden können. Der Antrag wird ausschließlich bei der ISB per E-Mail an csh@isb.rlp.de gestellt oder per Postsendung in die Holzhofstraße 4 in 55116 Mainz.
Darüber hinaus müssen sich auch Antragstellende ihrer Mitwirkungspflicht bewusst sein: Sollte eine spätere Prüfung der Verwendungsnachweise durch die ISB ergeben, dass vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, etwaige spätere Änderungen nicht mitgeteilt und zu viel gezahlte Fördermittel nicht zurückzuzahlt wurden, ist eine Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs die Folge. Außerdem sind die Fördermittel zurückzuzahlen.