Main-Taunus-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Balulicht © Fleimax on Pixabay

Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür: Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten
Hofheim (ots)

Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten. Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten ist unbedingt, dass das seit 23.03. geltende „Kontaktverbot“ noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeutet, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) sind auch an Ostern nicht erlaubt und werden von der Polizei konsequent aufgelöst. Wird dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt. Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks. Die Polizei agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so wird die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen. Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden.

Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten. Ein jeder trägt Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr. Die Polizei schreitet nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts sind sogar strafbar.

Zeit zum „Aufklaren“: Regeln gelten auch am oder auf dem Wasser

Wassersportler und Bootbesitzer wissen was mit „Aufklaren“ gemeint ist. Das schöne Frühlingswetter bietet den idealen Zeitpunkt, das Boot auf Vordermann zu bringen und auf den hessischen Gewässern abzulegen. Auch an dieser Stelle ist zu beachten: Die allgemeinen Regeln, wie das Kontaktverbot, die Abstandsregel oder das generelle Verbot von Zusammenkünften in Vereinen gilt auch auf dem Wasser, dem Anlegesteg oder am Ufer. Die Beamten der hessischen Wasserschutzpolizeistationen und -posten stehen hier für Fragen von Vereinen und Wassersportler bereit. Die Polizei wird am Osterwochenende auch im Bereich der Flüsse und Seen darauf achten, dass die Regeln dort eingehalten werden.

Falscher Handwerker bestiehlt Seniorin, Hattersheim am Main, Hauptstraße, Mittwoch, 08.04.2020, 12:30 Uhr

(jn)Eine Seniorin aus Hattersheim ist am Mittwochmittag von einem Trickdieb bestohlen worden, der sich an ihrer Wohnungstür als Handwerker ausgegeben hat. Den Angaben der 80-jährigen Geschädigten zufolge, klingelte der Täter gegen 12:30 Uhr an ihrer Tür in der Hauptstraße und gab sich als Wasserleitungsinstallateur aus. Angeblich müsse er das Wasser in der Wohnung überprüfen, wofür er die Seniorin in ihr Badezimmer schickte. Hierbei nutzte er einen unbeobachteten Augenblick, schnappte sich im Wohnungsflur die Geldbörse der Frau und verschwand auf einem dunklen Fahrrad mit dicken Reifen. Der Unbekannte soll ca. 1,80 Meter groß gewesen sein und westeuropäisch ausgesehen haben.

Die Kriminalpolizei in Hofheim ermittelt wegen Trickdiebstahl und bittet Hinweisgeber, sich unter der Telefonnummer 06192 / 2079 – 0 zu melden.

Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Masche und gibt folgende Hinweise, um nicht selbst Opfer eines Trickbetrügers zu werden:

  • Lassen Sie grundsätzlich keine Fremden in die Wohnung, egal
    unter welchem Vorwand.
  • Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort – legen Sie immer
    Sperrbügel oder Sicherungskette an.
  • Ziehen Sie einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor
    der Tür stehen, oder bestellen Sie die Besucher zu einem
    späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Lassen Sie Handwerker und Ableser nur dann herein, wenn Sie
    diese selbst bestellt haben oder von der Hausverwaltung oder der
    Firma angekündigt worden sind.
  • Pflegen Sie als jüngerer Mensch Kontakt zu älteren
    Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Machen Sie ihnen das Angebot,
    bei fremden Besuchern an der Wohnungstür zur Sicherheit
    hinzuzukommen und übergeben Sie für solche Fälle die eigene
    Telefonnummer.
  • Als Angehörige von älteren Menschen bitten wir Sie, Ihre
    Angehörigen über diese Betrugsform zu informieren und darüber zu
    sprechen.
  • Gerne können Sie weitere Informationen durch unsere Polizeiliche
    Beratungsstelle, Telefon (06192) 2079-231, oder unter
    www.polizei-beratung.de erfahren.

Hyundai wird Ziel von Vandalismus, Kelkheim (Taunus), Andreas-Faust-Straße, Dienstag, 07.04.2020, 14:00 Uhr bis Mittwoch, 08.04.2020, 08:30 Uhr

(jn)In Kelkheim haben ein oder mehrere unbekannte Täter in den vergangenen Tagen einen Pkw beschädigt und dabei mehrere Hundert Euro Sachschaden verursacht. Der schwarze Hyundai war am Dienstagmittag in einer Einfahrt in der Andreas-Faust-Straße abgestellt worden. Tags darauf musste der Halter dann feststellen, dass beide Türen der Beifahrerseite zerkratzt und der Scheibenwischer abgeschnitten worden war.

Es liegen keine Täterhinweise vor. Deshalb bittet die Polizei in Kelkheim um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 06195 / 6749 – 0.

Gravierende Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, Bundesstraße 8, Ausfahrt Liederbach, Mittwoch, 08.04.2020, 08:10 Uhr bis 12:50 Uhr

(jn)Bei einer Geschwindigkeitsmessung des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Main-Taunus auf der B 8 bei Liederbach wurden am Mittwoch zahlreiche, teilweise gravierende Verstöße festgestellt. Im Messzeitraum zwischen 08:10 Uhr und 12:50 Uhr passierten etwa 2.300 Fahrzeuge die Kontrollstelle auf Höhe der Ausfahrt Liederbach, wobei sich das Gros der Verkehrsteilnehmer an die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h hielt. Lediglich 120 Autofahrer(innen) waren zu schnell und müssen mit einem Verwarn- bzw. 39 davon mit einem Bußgeld rechnen. Acht Personen waren mit mehr als 41 km/h unterwegs, sie werden sich auf Fahrverbote einstellen müssen. Spitzenreiter waren ein Motorrad, das mit 233 km/h gemessen wurde und ein Mercedes, bei welchem das Messgerät eine Geschwindigkeit von 161 km/h anzeigte.

Pedelec-Fahrer nach Sturz im Krankenhaus – Fahrradhelm verhindert Schlimmeres, Bad Soden am Taunus, Waldweg neben Landesstraße 3367, Mittwoch, 08.04.2020, 18:05 Uhr

(jn)Am Mittwochabend ist in Bad Soden ein 59-jähriger Bad Sodener mit seinem E-Bike gestürzt und hat sich schwer verletzt. Sehr wahrscheinlich verhinderte der Fahrradhelm des Gestürzten deutlich schlimmere Verletzungen. Der Mann war um 18:05 Uhr auf einem neben der Landesstraße 3367 verlaufenden Waldweg unterwegs, als er im Bereich eines Gefälles die Kontrolle über sein Velo verlor und stürzte. Infolge des Aufpralles erlitt der 59-Jährige schwere Verletzungen, die an der Unfallstelle von einem Notarzt untersucht werden mussten. Im Anschluss wurde der Pedelec-Fahrer zur weiteren Behandlung stationär in einem Krankenhaus aufgenommen.