Neustadt an der Weinstraße – Noch vor der Corona-Pandemie nahm die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) im Rahmen einer Programmarbeit als zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikalienrechtes Nikotinproben von Flüssigkeiten für E-Liquids im Groß- und Einzelhandel, um die Rechtskonformität dieser Produkte sicherzustellen. Es wurden insgesamt 31 Produkte überprüft, die bei 9 verschieden Händlern in Mainz, Bingen, Ingelheim und Worms als Probe gezogen wurden.
Das Messinstitut des Landesamtes für Umwelt in Mainz analysierte den Nikotingehalt der gezogenen Proben und verglich diesen mit den Konzentrationsangaben auf den dazu gehörigen Verpackungen. Dadurch konnte die gewählte Einstufung geprüft und nachvollzogen werden.
Als Ergebnis kann gesagt werden, dass den Herstellern und Händlern weitgehend bekannt ist, dass und wie ihre Produkte einzustufen sind. Nur je ein Produkt war falsch bzw. gar nicht eingestuft.
Kein Produkt überschritt beim Nikotingehalt die erlaubte Höchstgrenze von 20 mg/ml. Auch deckte sich der analysierte Nikotingehalt bei allen Proben mit der auf der Verpackung angegeben Konzentration.
Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die Kennzeichnungsvorschriften den Herstellern und Händlern nicht ausreichend bekannt sind. Insbesondere die vorgeschriebene Mindestgröße des Gefahrenpiktogramms wird oftmals nicht eingehalten. Bei über der Hälfte der Proben waren die Piktogramme kleiner als die geforderte Mindestgröße von 10 x 10 mm (1cm²). In diesen Fällen fehlte auch das notwendige Signalwort („Achtung“ bzw. „Gefahr“). Zudem waren auch die Gefahren-, und/oder Sicherheitshinweise falsch oder gar nicht angegeben.
In den E-Zigaretten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, die Nikotin enthalten können, für die Inhalation verdampft. Nach Aussage der Hersteller liege der Vorteil der E-Zigarette darin, dass das Verdampfen von Nikotin und der weiteren Inhaltsstoffe für den Konsumenten weniger gesundheitsgefährdend sei, als das herkömmliche Verbrennen.
Dennoch geht von den Liquids, insbesondere aufgrund des enthaltenen Nikotins, durch Verschlucken eine große Gefahr aus. Dies geschieht oft versehentlich.
„Daher ist mir eine Aufklärung über Risiken und Gefahren persönlich sehr wichtig, um den Verbraucher vor Gesundheitsschäden zu schützen. Deshalb ist auch in Zukunft eine verstärkte Überwachung notwendig zur Sicherstellung einer rechtlich einwandfreien Kennzeichnung der E-Liquids“, betont SGD Süd-Präsident Hannes Kopf.