Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei, Polizeiwagen, Schriftzug © TechLine on Pixabay

Ober-Olm, Verkehrsunfall mit verletztem Kind

Ober-Olm (ots) – Am Mittwoch kurz vor 18 Uhr missachtet ein 11-jähriges Kind auf
seinem Fahrrad in der Freiherr vom Stein Straße in Ober-Olm die Vorfahrt eines
von rechts mit seinem PKW kommenden 61-jährigen und fährt in diesen seitlich
ein. Ein Rettungswagen, die Beamten des Reviers Lerchenberg als auch die Eltern
des 11-jährigen werden vor Ort gerufen. Das Kind erleidet Prellungen, muss aber
nach derzeitigem Stand nicht in ein Krankenhaus.

Update: Tankmotorschiff festgefahren

Das am Dienstag, dem 14.04.2020 im Mombacher Stromarm bei Mainz festgefahrene Tankmotorschiff ist wieder frei.

Die Ladung des Havaristen wurde am Abend des 15.04.2020 unter Aufsicht des zuständigen Strommeisters des Wasserstraßen- und Schifffahrtamtes (WSA) komplett geleichtert. Mit Hilfe von zwei Vorspannbooten kam das Fahrzeug wieder frei und wurde zunächst nach Walluf verbracht. Nachdem das Leichterschiff die Ladung im Industriehafen gelöscht hat, wird der Havarist von diesem seitlich gekoppelt zu einer Werft in die Niederlande verbracht.

Zurzeit ist die obere Einfahrt des Mombacher Stromarms noch durch ein Wahrschaufloß des WSA gesperrt und wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages wieder freigegeben.

Mainz Oberstadt – Verkehrsunfall mit Personenschaden

Mainz-Oberstadt (ots) – Am Mittwochmorgen kam es an der Kreuzung Römerwall /
Saarstraße / Binger Straße zu einem Zusammenstoß zwischen zwei PKW. Eine
45-jährige fuhr die Saarstraße in Richtung Binger Straße und missachtete nach
bisherigen Erkenntnissen die für sie rot zeigende Ampel in Höhe Römerwall.
Hierbei stieß sie gegen den aus Richtung Römerwall kommenden PKW eines
72-jährigen. Bei dem Zusammenstoß entstand an beiden Fahrzeugen Schaden, bei dem
des 72-jährigen sehr wahrscheinlich Totalschaden. Weiterhin wurde der 72-jährige
durch den Aufprall leicht an der Schulter verletzt. Dieser Unfallhergang wurde
durch mehrere unbeteiligte Zeugen vor Ort gegenüber den Beamten des
Altstadtreviers bestätigt.

Mainz Gonsenheim – Verkehrsunfallaufnahme mit Unterbrechung

Mainz-Gonsenheim (ots) – Am Mittwoch gegen 12:05 Uhr sind Polizeibeamte des
Neustadtreviers mit einer Verkehrsunfallaufnahme in Gonsenheim in der Straße An
der Krimm beschäftigt. Hierbei mussten Teile der Straße gesperrt werden. Ein
55-jähriger missachtete die Sperrung, fuhr mit seinem PKW an dem Streifenwagen
vorbei, über eine Grünfläche und schließlich in die Unfallstelle ein. Die vor
Ort befindliche Polizeibeamtin musste deshalb die Unfallaufnahme unterbrechen.
Der 55-jährige wurde durch die Polizeibeamtin aufgefordert, stehen zu bleiben,
was dieser jedoch nicht befolgte, sondern er fuhr, um an einem Unfallbeteiligten
vorbeizukommen, auf einen Gehweg. Die eingesetzte Beamtin wollte dies aufgrund
einer möglichen Gefährdung von Fußgängern verhindern und klopfte nun an die
Beifahrerscheibe des fahrenden PKW des Betroffenen. Dieser öffnete die
Beifahrerscheibe und fragte, was das Problem sei. Er wurde darauf hingewiesen,
dass die Unfallstelle abgesperrt sei und er sich trotz Absperrung und beengter
Verhältnisse in den Bereich der Unfallstelle hineingedrückt habe. Dann wurde er
aufgefordert, seinen PKW zurückzusetzen und links am Unfallbeteiligten
vorbeizufahren, um weitere Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden. Der
Betroffene beschwerte sich lautstark über das Verhalten der eingesetzten
Beamtin, stieg aus seinem Fahrzeug aus und verlangte nach deren Dienststelle und
Namen, da er sich schlecht behandelt fühlte und beschweren wolle. Beides wurde
ihm genannt und anschließend wurden seine Personalien aufgenommen. Damit ein
Kraftfahrzeug geführt werden darf, benötigt man eine amtliche Fahrererlaubnis.
Um diese zu erhalten wird eine Geeignetheit geprüft, neben der körperlichen auch
eine charakterliche. Wird diese Geeignetheit nach Prüfung nicht mehr gesehen, so
kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen. Der Sachverhalt wird
nun der zuständigen Behörde zur weiteren Bearbeitung vorgelegt, um eben diese
Geeignetheit zu prüfen.

Mainz-Weisenau – Raub auf Tankstelle – Täter gesucht

Mainz-Weisenau (ots) – Mittwoch, 15.04.2020, 21:25 Uhr

Eine Tankstelle in der Wormser Straße, im Stadtteil Weisenau, wurde am
Mittwochabend Ziel eines Raubüberfalls. Gegen 21:25 Uhr befinden sich der
Kassierer und ein Kunde in den Räumlichkeiten der Tankstelle, als ein maskierter
Mann den Verkaufsraum betritt. Der bislang unbekannte Mann fordert unter Vorhalt
einer schwarzen Schusswaffe sämtliche Einnahmen der Tankstelle. Nach Erhalt des
Geldes flüchtet der Täter in unbekannte Richtung und kann trotz groß angelegten
Fahndungsmaßnahmen nicht mehr aufgefunden werden. Die Beamten des
Raubkommissariats der Mainzer Kriminalpolizei haben die Ermittlungen
aufgenommen. Die Sicherung und Auswertung von Spuren dauert derzeit noch an.

Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Ergreifung
des Täters führen können.

Bei dem Täter soll es sich um einen ca. 185 -190 cm großen Mann handeln.
Bekleidet war er zur Tatzeit mit einem schwarzen Kapuzenpulli, die Kapuze hatte
er über den Kopf gezogen. Zudem trug er eine schwarze Maske im Gesicht, eine
schwarze Jogginghose, schwarze Schuhe und hellere Handschuhe.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
zu jeder Zeit mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/65-3633 in
Verbindung zu setzen.

Mainz Gonsenheim – Verkehrsunfallaufnahme mit Unterbrechung

Mainz-Gonsenheim (ots) – Am Mittwoch gegen 12:05 Uhr sind Polizeibeamte des
Neustadtreviers mit einer Verkehrsunfallaufnahme in Gonsenheim in der Straße An
der Krimm beschäftigt. Hierbei mussten Teile der Straße gesperrt werden. Ein
55-jähriger missachtete die Sperrung, fuhr mit seinem PKW an dem Streifenwagen
vorbei, über eine Grünfläche und schließlich in die Unfallstelle ein. Die vor
Ort befindliche Polizeibeamtin musste deshalb die Unfallaufnahme unterbrechen.
Der 55-jährige wurde durch die Polizeibeamtin aufgefordert, stehen zu bleiben,
was dieser jedoch nicht befolgte, sondern er fuhr, um an einem Unfallbeteiligten
vorbeizukommen, auf einen Gehweg. Die eingesetzte Beamtin wollte dies aufgrund
einer möglichen Gefährdung von Fußgängern verhindern und klopfte nun an die
Beifahrerscheibe des fahrenden PKW des Betroffenen. Dieser öffnete die
Beifahrerscheibe und fragte, was das Problem sei. Er wurde darauf hingewiesen,
dass die Unfallstelle abgesperrt sei und er sich trotz Absperrung und beengter
Verhältnisse in den Bereich der Unfallstelle hineingedrückt habe. Dann wurde er
aufgefordert, seinen PKW zurückzusetzen und links am Unfallbeteiligten
vorbeizufahren, um weitere Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden. Der
Betroffene beschwerte sich lautstark über das Verhalten der eingesetzten
Beamtin, stieg aus seinem Fahrzeug aus und verlangte nach deren Dienststelle und
Namen, da er sich schlecht behandelt fühlte und beschweren wolle. Beides wurde
ihm genannt und anschließend wurden seine Personalien aufgenommen. Damit ein
Kraftfahrzeug geführt werden darf, benötigt man eine amtliche Fahrererlaubnis.
Um diese zu erhalten wird eine Geeignetheit geprüft, neben der körperlichen auch
eine charakterliche. Wird diese Geeignetheit nach Prüfung nicht mehr gesehen, so
kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnis entziehen. Der Sachverhalt wird
nun der zuständigen Behörde zur weiteren Bearbeitung vorgelegt, um eben diese
Geeignetheit zu prüfen.

Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Mainz für das gesamte Dienstgebiet und die Stadt Mainz

  • Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt einen Blick auf die
    Gesamtentwicklung der Straftaten im Jahr 2019 im Dienstgebiet des
    Polizeipräsidiums Mainz. Das PP Mainz erfüllt die Aufgaben der Gefahrenabwehr
    und der Strafverfolgung in der Landeshauptstadt Mainz, in der kreisfreien Stadt
    Worms, in den Landkreisen Alzey-Worms, Mainz-Bingen und Bad Kreuznach. Im
    Donnersbergkreis umfasst unsere Zuständigkeit die Verbandsgemeinden
    Kirchheimbolanden, Eisenberg und Göllheim. Teile des Landkreises Birkenfeld
    fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich. Die Einwohnerzahl beträgt ca.
    830.000 Menschen.

In dieser Veröffentlichung erfolgt auch ein Blick auf die Stadt Mainz. Für die
Bereiche der Polizeidirektion Bad Kreuznach und Worms wird die Veröffentlichung
der PKS am Freitag, 17.04.2020 auf deren Webseiten veröffentlicht(Links hierzu
und zu den Statistiken früherer Jahre finden Sie am Ende des Textes).

Im Jahr 2019 erfasste das PP Mainz 48.628 Straftaten in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS), 6,6 % weniger als im Vorjahr (-3.446 Fälle). Die
Aufklärungsquote (AQ) befand sich auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr.

Allein aus der Anzahl der Straftaten lässt sich grundsätzlich keine Aussage zur
Sicherheitslage in einem bestimmten Gebiet ableiten. Als Indikator für die
Kriminalitätsbelastung dient vielmehr die sogenannte Häufigkeitszahl (Straftaten
pro Jahr je 100.000 Einwohner). Insofern erscheint es bemerkenswert, dass die
Häufigkeitszahl (HZ) des PP Mainz sich in 2019 erneut prägnant verbesserte und
zwar von 6.256 auf 5.809 Straftaten je 100.00 Anwohner.

Entwicklung in den einzelnen Deliktsbereichen

  1. Straftaten gegen das Leben Die Gesamtzahl der Straftaten gegen das Leben
    befindet sich im Zehn-Jahresvergleich weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.
    In sieben Fällen handelte es sich um eine versuchte Tat. Vier der genannten
    zwölf Fälle stehen im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
    Alle, diesem Deliktfeld zugehörigen, Straftaten konnten aufgeklärt werden (AQ:
    100%).
  2. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Die Anzahl der Straftaten
    gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg im Vergleich zu den Vorjahren an.
    Dieser Anstieg ist jedoch vorrangig auf Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2016 zur
    Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung zurückzuführen.
    Überdies ist der Anstieg der Fallzahlen in dem in Rede stehenden Phänomenbereich
    mit einer angestiegenen Fallzahl im Bereich der Verbreitung pornographischer
    Schriften zu begründen. Diese ist im Wesentlichen mit der Zunahme sog.
    NCMEC-Verfahren zu begründen.
  3. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Im
    Deliktsbereich der Rohheitsdelikte sind für das Jahr 2019 rückläufige Fallzahlen
    zu verzeichnen. Delikte in diesem Phänomenbereich, insbesondere
    Körperverletzungen, ereignen sich häufig im Zusammenhang mit
    Großveranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen und Volksfesten sowie im
    Zusammenhang mit Gaststätten- und Diskothekenbesuchen.
  4. Diebstahl ohne erschwerende Umstände Die Fallzahlen des einfachen Diebstahls
    sind präsidialweit seit 2016 rückläufig. Im Jahr 2019 konnte der im
    Langzeitvergleich niedrigste Wert erreicht werden.
  5. Diebstahl unter erschwerenden Umständen Im Deliktbereich des Diebstahls unter
    erschwerenden Umständen konnte für 2019 ebenfalls ein Rückgang verzeichnet
    werden. Die Fallzahlen befinden sich damit in der Langzeitbetrachtung auf dem
    niedrigsten Stand.
  6. Wohnungseinbruchsdiebstahl Nach einem leichten Anstieg in 2018 sanken die
    Fallzahlen im Deliktsbereich des Wohnungseinbruchdiebstahls im Jahr 2019 auf
    einen Tiefstwert. Darüber hinaus konnte die Aufklärungsquote signifikant auf
    30,3 % gesteigert werden. Der Anteil der versuchten Wohnungseinbruchdiebstähle
    bewegte sich zudem in 2019 auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie in 2018. Die
    vorab dargestellten Erfolge (geringste Fallzahlenbelastung seit 15 Jahren,
    höchste Aufklärungsquote im Langzeitvergleich) dürften nicht zuletzt auf
    umfangreiche polizeiliche Maßnahmen des PP Mainz zurückzuführen sein. Diese
    umfassten neben schwerpunktorientierten mobilen und stationären
    Kontrollmaßnahmen, gezielte täterorientierte Ermittlungen, qualifizierte
    Tatortaufnahmen und Präventionsmaßnahmen.
  7. Diebstahl unter erschwerenden Umständen an/aus Kraftfahrzeugen Im Bereich des
    schweren Diebstahls an/aus Kfz konnte in 2019 der im Langzeitvergleich
    niedrigste Wert verzeichnet werden. Darüber hinaus stieg die Aufklärungsquote
    leicht an.
  8. Taschendiebstahl Auch die Fallzahlen im Bereich des Taschendiebstahls waren
    im Vergleich zu 2018 leicht rückläufig. Damit konnte für 2019 der im
    Langzeitvergleich niedrigste Wert erreicht werden. Räumlicher Schwerpunkt war
    mit 382 der insgesamt 707 Taten das Stadtgebiet Mainz (54,0 %). Die nach wie vor
    vergleichsweise niedrige Aufklärungsquote in dem in Rede stehenden
    Deliktsbereich ist darauf zurückzuführen, dass es sich um ein sehr schwer
    aufzuklärendes Delikt handelt, bei dem die Täter sehr professionell und
    konspirativ agieren.
  9. Vermögens- und Fälschungsdelikte Die Fallzahlen der Vermögens- und
    Fälschungsdelikte sanken im Jahr 2019 auf das niedrigste Niveau im
    Langzeitvergleich.
  10. Tatverdächtige (TV) Die Anzahl der tatverdächtigen Personen sank gegenüber
    2018 um 7,3 %. Der Anteil der tatverdächtigen Nichtdeutschen und der Zuwanderer
    nahm zudem ab und befindet sich im Fünf-Jahres-Vergleich auf dem niedrigsten
    Niveau.

Tatverdächtige Zuwanderer einzelner Deliktsbereiche Besonders hervorzuheben ist
die Tatsache, dass die Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderer im Berichtsjahr
2019 im Bereich der Rohheitsdelikte um 17,9 % und im Bereich der
Vermögensdelikte um 10,9 % zurückging.

  1. Besondere Ermittlungsverfahren der Kriminaldirektion Mainz

„Call-Center-Betrug“ Aufgrund des besonderen Modus Operandi und der starken
Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist das
Kriminalitätsphänomen „Call-Center-Betrug“ bzw. „Legendenbetrug“ mit den
Unterkategorien „Falsche Polizeibeamte“, „Enkeltrick“, „Gewinnversprechen“ und
„Falsche Software-Mitarbeiter“ als herausragendes Deliktsfeld zu kennzeichnen.
Nachfolgend wird das Phänomen daher einer tiefergehenden Betrachtung unterzogen.

„Falsche Polizeibeamte“ Der Phänomenbereich des „Falschen Polizeibeamten“ erfuhr
2018 mit 306 Fällen einen rasanten Anstieg. Im Jahr 2019 sind die Fallzahlen mit
201 Fällen (-34,3 %) rückläufig.

Die Täter kontaktieren aus Call-Centern, meist aus dem Ausland, ältere Menschen
und geben sich als Polizei- bzw. Kriminalbeamte aus. Aufgrund angeblicher
Einbrüche in der Nachbarschaft oder Festnahmen von Einbrechern, bei denen Listen
mit Daten potentieller Opfer sichergestellt wurden, wird geraten, Bargeld und
sonstige Vermögenswerte durch die Polizei in Verwahrung nehmen zu lassen.
Mittäter in Deutschland koordinieren die Abholung. Der Kriminaldirektion Mainz
wurden 2019 vier vollendete Taten mit einem Schaden von insgesamt 193.950 EUR
bekannt.

„Enkeltrick“ Die Fallzahlen beim Enkeltrick beliefen sich mit 54 Fällen im Jahr
2019 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2018: 56 Fälle).

„Gewinnversprechen“ Im Phänomenbereich des „Gewinnversprechens“ war im Jahr 2018
mit 139 Fällen ein massiver Anstieg von 439,21 % gegenüber dem Jahr 2017
festzustellen. Im Jahr 2019 gingen die Fallzahlen jedoch mit 102 erfassten
Fällen leicht zurück. Die Opfer werden über einen angeblichen Gewinn telefonisch
informiert und es wird ihnen glaubhaft gemacht, dass sie vorab eine Gebühr
bezahlen müssen. Hierzu werden sie zur Einlösung von virtuellem Geld, welches
sie zuvor z. B. an Tankstellen in Form von Geldwertkarten kaufen können,
animiert. Viele Opfer erkennen den Betrugsversuch und beenden das
Telefongespräch vorzeitig.

„Falsche Software-Mitarbeiter“ Bei dem Deliktsphänomen der „Falschen
Software-Mitarbeiter“ handelt es sich um professionell agierende Täter, die sich
an dem bundesweit auftretenden Phänomen des „Support-Betrugs“ orientieren. Die
Anzahl der Delikte im Zusammenhang mit diesem Phänomen lag im
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mainz im Jahr 2019 bei 46 Fällen
(2018: 46 Fälle). Die meist englischsprachigen Anrufer weisen ihre Opfer etwa
auf einen vermeintlichen Virenbefall ihres Computers hin. Gegen die Zahlung
einer Gebühr versprechen sie eine Reparatur per Fernwartung. Meist wird der
Nutzer aufgefordert eine Software herunterzuladen, bei der es sich tatsächlich
um Malware handelt. Diese Software ermöglicht den Betrügern weitere
Manipulationen am PC des Opfers vorzunehmen. Sie erlaubt ihnen beispielsweise
das Ausspähen von Bank- und Kreditkartendaten oder Sperren des Computers mittels
Passwort.

  1. Betrachtung der Kriminalitätsentwicklung der Stadt Mainz Die für den Bereich
    der Stadt Mainz zu verzeichnenden Fallzahlen waren 2019 leicht rückläufig und
    befinden sich auf dem niedrigsten Niveau der letzten fünf Jahre.

Die Rohheitsdelikte bzw. die Gewalt im öffentlichen Raum im Bereich der Stadt
Mainz sind rückläufig.

Die Straßenkriminalität der Stadt Mainz stieg leicht an. Dies ist insbesondere
auf den Anstieg im Bereich der einfachen Diebstahlsdelikte von Fahrrädern
zurückzuführen. In diesem Deliktsbereich sind die Fallzahlen im Stadtgebiet
Mainz im Jahr 2019 um 89,2 % auf 227 Fälle angestiegen. Der Anstieg ist
hauptsächlich mit einzelnen Tatserien und der höheren Anzeigenbereitschaft der
Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Onlinewache zu begründen.

Link zur Seite Kriminalstatistik der Polizei RLP mit einer umfangreichen
Präsentation der PKS des PP Mainz. Zahlen für den Bereich der Stadt Mainz finden
Sie ab Folie 26.
https://www.polizei.rlp.de/de/service/statistiken/kriminalstatistik/

Webseite der Polizeidirektion Bad Kreuznach: https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-mainz/polizeidirektion-bad-kreuznach/

Webseite der Polizeidirektion Worms https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-mainz/polizeidirektion-worms/