Kreis Germersheim: Raumordnerische Prüfung für geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim eingeleitet

Landrat: Erster Schritt zur Entlastung der beiden Ortsgemeinden von Durchgangsverkehr

Straßenarbeiten (Foto: Kreisverwaltung Germersheim)
Straßenarbeiten (Foto: Kreisverwaltung Germersheim)

Germersheim – „Ich begrüße die raumordnerische Untersuchung der geplanten Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim sehr. Dies ist der erste planerische Schritt zur Entlastung dieser beiden Ortsgemeinden, die seit Jahren unter sehr hohem Durchgangsverkehr leiden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Außerdem wäre es die Fortführung der sich im Bau befindlichen Südumgehung Bellheim.“

Nachdem der Landesbetrieb Mobilität Speyer Anfang April dieses Verfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als obere Planungsbehörde beantragt hatte, hat diese nun eine vereinfachte raumordnerische Prüfung zum geplanten Bau der Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim (L 509) eingeleitet.

Der Landesbetrieb Mobilität in Speyer plant den Bau einer Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim. Durch den Bau einer Ortsumgehung sollen die Gemeinden Ottersheim und Knittelsheim vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Gleichzeitig wird mit der geplanten Ortsumgehung die derzeit im Bau befindliche Südumgehung Bellheim ergänzt und fortgeführt.

Der raumplanerische Entscheid für eine Umgehungsstraße der drei Orte Ottersheim, Knittelsheim und Bellheim im Zuge der L 509 ist aus dem Jahr 1993. Der östliche Teil dieser Trasse befindet sich seit 2018 im Bau. Aufgrund der seither vergangenen Zeit ist die geplante Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim jedoch hinsichtlich der aktuellen Erfordernisse der Raumordnung zu überprüfen und zu beurteilen.

Neben dem Verband Region Rhein–Neckar, den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße, den Verbandsgemeinden Bellheim und Offenbach an der Queich mit ihren Ortsgemeinden hat die SGD Süd auch acht Fachbehörden, Institutionen und Verbände um Stellungnahme gebeten. Diese können bis Ende Mai 2020 ihre Stellungnahme zu diesem Vorhaben abgeben. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende Mai dazu äußern.

Die Antragsunterlagen hierfür sind auf der Internetseite der SGD Süd veröffentlicht:

https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/detail/news/News/detail/ottersheim-knittelsheim-raumordnerische-pruefung-ueber-die-ortsumgehung-l-509/