Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei (Foto: Reinhard Schnell)
Symbolbild Polizei (Foto: Reinhard Schnell)

Enkeltrick-Anrufe

Schifferstadt (ots) – Im Laufe des Dienstags 21.04.2020 erhielten mehrere Bürger in Schifferstadt und Altrip Anrufe von einem angeblichen Enkel. Alle Anrufer täuschten Notsituationen vor, wie beispielsweise einen Unfall, für die sie nun Geld bräuchten. Aber keiner der vermeintlichen Opfer fiel auf den Trick herein. In allen Fällen haben sie das Gespräch direkt beendet. Es kam zu keinem Schaden.

Verkehrsunfall mit Flucht

Schifferstadt (ots) – Am Dienstagmorgen 21.04.2020 gegen 07:00 Uhr stellte eine Frau ihren Pkw auf dem Parkplatz der Grundschule Süd in der Jägerstraße ab. Als sie gegen 18:00 zurückkehrte, entdeckte sie einen frischen Kratzer auf der rechten Fahrzeugseite, der sich über beide Türen und den Kotflügel erstreckte. Vermutlich hat ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken den Schaden verursacht.

Die Polizei ermittelt nun wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und bittet Zeugen, die Angaben dazu machen können, sich bei der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de zu melden.

Aufmerksamer Zeuge stellt Fahrraddieb

Harthausen (ots) – 21.04.2020, 17:50 Uhr – Ein großes Lob gebührt einem 70-jährigen Mann aus Harthausen, der am Dienstag gegen 17:50 Uhr einen Jugendlichen dabei beobachtete, wie dieser ein Damenrad entwendete, das zuvor unverschlossen vor einer Apotheke abgestellt wurde. Der Zeuge folgte mit seinem Pkw dem Fahrraddieb und konnte ihn vor der Sparkasse zur Rede stellen.

Nachdem er dem Dieb das Fahrrad abgenommen hatte, ergriff der 16-jährige Täter zu Fuß die Flucht. Aufgrund der guten Personenbeschreibung, die der Zeugen abgegeben hatte, konnte der Tatverdächtige wenig später in Begleitung eines 14-Jährigen von der Polizei festgestellt und mit der Tat konfrontiert werden.

Gegenüber den Beamten zeigte er sich nicht geständig. Da auch das Eigentum des von dem 14-Jährigen geführten Fahrrads vor Ort nicht abschließend abgeklärt werden konnte, wurde dieses bis zur Erbringung eines Eigentumsnachweises sichergestellt. Das entwendete Fahrrad konnte wieder an die dem Zeugen bekannte Eigentümerin ausgehändigt werden.