Neustadt an der Weinstraße – Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.04.2020 beschlossen, die derzeitig gültige Tourismusbeitragssatzung für zunächst 6 Monate außer Kraft zu setzen.
Zu den in diesen Zeitraum fallenden Fälligkeitsterminen ist kein (Teil-)Beitrag zu entrichten, bzw. wird auch keiner abgebucht. Hierzu ist KEIN ANTRAG erforderlich.
Über die weitere Vorgehensweise beim Tourismusbeitrag wird der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden.