Karlsruhe: Karlsruher Verkehrsverbund weist auf Maskenpflicht im ÖPNV hin

Neue Regelung der baden-württembergischen Landesregierung gilt ab 27. April 2020

Karlsruhe – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat das Land Baden- Württemberg eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen beschlos- sen. Fahrgäste ab sechs Jahren müssen ab Montag, 27. April 2020, in Bussen und Bahnen sowie an Bus- und Bahnsteigen Mund und Nase mit einer so genannten „Alltagsmaske“ bedecken. Dies sieht die neue Verordnung der Landesregierung vor.

Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten einfache, nicht-medizinische Masken oder selbstgenähte Modelle aus Stoff, aber auch ein Schal oder Tuch können verwendet werden. Durch das Tragen einer Maske verringert man die Infektionsgefahr für umstehende Menschen, denn das Material fängt vor Mund und Nase in gewissem Umfang Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen auf – Hauptübertragungsweg des Coronavirus ist die Tröpfcheninfektion.

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) appelliert an alle Fahrgäste, diese gesetzlichen Vor- gaben eigenverantwortlich einzuhalten – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen. Auch Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte am Freitag in einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums, dass er bei der Durchsetzung der Maskenpflicht darauf setzte, dass sich die Fahrgäste vernünftig und einsichtig verhalten. „Eine Maske, ein Schal oder Tuch sind starke Zeichen, dass ich andere schütze, um mich selbst zu schützen“, so Hermann.

Gemäß der Landesverordnung gilt weiterhin die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Meter in der Öffentlichkeit. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Abstandsregel in öffentlichen Nahverkehr häufig nicht eingehalten werden kann – gerade zu Hauptverkehrszeiten. Wenn es in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen doch mal etwas voller ist, soll der Abstand zu den anderen Fahrgästen selbstständig so gut wie möglich eingehalten und konsequent die „Alltagsmaske“ getragen werden.

Im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen haben die Verkehrsbetriebe Karlsru- he (VBK) ihre Verkehrsleistung und damit die Platzkapazität in den Bahnen inzwischen wieder erhöht. Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) wird zum 4. Mai, wenn der Schulunterricht in Baden-Württemberg eingeschränkt wieder aufgenommen wird, zu ihrem regulären Fahrplanangebot zurückkehren.

Zudem empfiehlt der KVV seinen Fahrgästen ihre Fahrten mit Bus und Bahn – sofern zeitlich möglich – außerhalb der üblichen Hauptverkehrszeiten durchzuführen. So kann das Fahrgastaufkommen besser verteilt werden und alle Fahrgäste haben etwas mehr Platz.

Auch die Beschäftigen der Karlsruher Verkehrsgesellschaften (KVV, AVG und VBK) tragen in Räumen mit direktem Kundenkontakt Gesichtsmasken und leisten so einen Beitrag, das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Tram- und Stadtbahnfahrer von VBK und AVG sind in ihrem Führerstand vom Fahrgastraum durch eine Glasscheibe abgetrennt. Für sie besteht deshalb während der Fahrt keine Maskenpflicht, sondern nur beim Betreten des Fahrgast- raumes oder des Bahnsteiges. Um Fahrpersonal und Fahrgäste im Busverkehr vor einer Infektion zu schützen, ist bei Bussen die vordere Tür auch weiterhin gesperrt und es findet kein Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal statt. Fahrgäste werden deshalb gebeten, beim Bus nur an den hinteren Türen einzusteigen.


Weitere Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Coronavirus und zur Maskenpflicht gibt es unter baden-wuerttemberg.de.

Informationen zu seinem Mobilitätsangebot während der Corona-Pandemie und zu verschie- denen Schutzmaßnahmen im ÖPNV hat der KVV gebündelt unter kvv.de/service/coronavirus zusammengestellt.


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