Heidelberg – 25.04.2020 – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.
Heidelberger Thingstätte: keine Feier zur Walpurgisnacht auf den 1. Mai – Waldbetretungsverbot zwischen Donnerstag, 30. April, 14 Uhr, und Freitag, 1. Mai, 6 Uhr
Auf der Heidelberger Thingstätte wird es auch in diesem Jahr keine sogenannte Walpurgisnachtfeier geben – nicht nur wegen des Waldbetretungsverbots, sondern auch vor dem Hintergrund der Regelungen rund um die Coronavirus-Pandemie.
Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 mit dem Waldbetretungsverbot Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen – im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit bis zu 15.000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter www.heidelberg.de/walpurgisnacht.
Gefahrenvorsorge für die Walpurgisnacht 2020
Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Donnerstag, 30. April 2020, ab 14 Uhr, bis Freitag, 1. Mai 2020, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und eingezäunt. Es handelt sich um einen mobilen Zaun, der nach dem 1. Mai 2020 wieder entfernt wird. Die Hauptwaldwege sind gesperrt und werden kontrolliert. An den Zugangswegen zum Heiligenberg weisen zudem Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin. Wer den Wald trotz der Sperrung betritt, womöglich noch mit Fackeln oder vergleichbaren brennenden Gegenständen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden kann. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, und dies kommt konsequent zur Anzeige.
Die Stadt Heidelberg ist nicht nur als Eigentümerin der Thingstätte in der Pflicht – sie trägt als Ortspolizeibehörde auch die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. In der Vergangenheit hatte die Stadt zwar Vorkehrungen getroffen, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Die Ereignisse im Jahr 2017 machten jedoch ein rigoroseres Handeln notwendig.
Bierhelderhofweg: Neubau der Stützwand und Straßensanierungsarbeiten frühzeitig abgeschlossen – Straße für den Verkehr ab Freitagnachmittag, 24. April, wieder freigegeben
Im Bierhelderhofweg können der Neubau der Stützwand und die Straßensanierungsarbeiten fünf Wochen früher als geplant abgeschlossen werden. Somit kann die Straße schon ab Freitagnachmittag, 24. April 2020, um etwa 14 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben werden. Hintergrund für die Bauarbeiten war, dass streckenweise Straßenschäden durch Hangbewegungen aufgetreten sind. Um den Hang zu sichern, wurde im Kurvenbereich unterhalb des Parkplatzes Ehrenfriedhof eine etwa 100 Meter lange Bohrpfahlwand errichtet. Im Frühjahr 2020 folgte der Straßenbau: Im Zuge des Straßenerneuerungsprogramms wurde die Fahrbahn auf einer Länge vor circa 200 Metern auf ganzer Breite erneuert. Dabei wurden im Bereich der Stützwand eine neue Frostschutzschicht und drei Schichten Asphalt neu aufgetragen. Im Straßenbereich unterhalb der Stützwand wurde die bestehende Asphaltdeckschicht abgefräst und ein vier Zentimeter dicker Belag aufgebracht. Für Radfahrende wurde auf gesamter Länge eine Absturzsicherung installiert. Im Kurvenbereich wurde zudem ein Unterfahrschutz an der Leitplanke montiert.
Straßenerneuerungsprogramm
Im Heidelberger Straßenerneuerungsprogramm sind Gelder ohne Bindung an konkrete Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt. Auf diese Weise kann die Stadtverwaltung schnell und flexibel reagieren, wenn Dritte eine Baumaßnahme durchführen, und anschließend die betroffene Straße auf ganzer Breite instandsetzen. Im Doppelhaushalt 2019/2020 stehen für das Straßenerneuerungsprogramm insgesamt neun Millionen Euro bereit.
Nächtliche Sperrung des Schlossbergtunnels
Im Schlossbergtunnel wird derzeit die Videoanlage zur Verkehrsüberwachung umgebaut und erneuert. Hierfür muss der Tunnel noch einmal in den Nächten von Montag, 27. April, bis Mittwoch, 29. April 2020, jeweils in der Zeit zwischen 20.15 Uhr abends und 5 Uhr morgens für den Verkehr gesperrt werden. Eine Umleitung über die B 37 wird eingerichtet. Die Arbeiten sind aus Verkehrssicherungsgründen dringend erforderlich.
Notbetreuung wird vom 27. April an erweitert
Ab Montag, 27. April 2020, soll die Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Das hat die baden-württembergische Landesregierung am 23. April 2020 durch die Notverkündung der Corona-Verordnung bekanntgegeben. Voraussetzung für die Ausweitung ist die Einhaltung des Gesundheitsschutzes.
Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden. Außerdem ist neu, dass Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, die Notbetreuung anfragen können. Vorrang haben jedoch nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abgeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist. In Heidelberg bereiten sich die Kindertageseinrichtungen und Schulen aktuell darauf vor, wie die Vorgaben des Landes vor Ort umgesetzt werden können. Die Abstimmungen mit den Einrichtungen und freien Trägern über das weitere Vorgehen laufen.
OB Prof. Würzner: „Gesundheitsschutz hat Vorrang“
Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Für Familien ist es wichtig, dass die Notbetreuung jetzt durch das Land erweitert wurde, denn viele müssen jetzt zwingend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ich möchte aber betonen: Das Betreuungsangebot bleibt weiter eine Notbetreuung und kann nicht für alle gelten. Bei der Gruppengröße und der Ausgestaltung vor Ort gilt: Gesundheitsschutz hat Vorrang! Wir bemühen uns nach Kräften für alle Familien und Alleinerziehenden eine gute Lösung zu finden. Aber in der jetzigen Situation müssen alle mithelfen. Das gilt dort, wo Familien eine alternative Betreuung haben oder Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht zwingend vor Ort einsetzen müssen. Ich appelliere da auch ausdrücklich an die Arbeitgeber, gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden nach Wegen zu suchen, damit die Notbetreuung nicht angefragt werden muss.“
Trotz der Erweiterung der Notbetreuung bleibt der Schutz vor weiteren Infektionen vorrangig. Aus infektiologischer Sicht sind möglichst kleine Betreuungsgruppen wichtig. Zudem sollten die Erzieherinnen und Erzieher immer in derselben Gruppe tätig sein. Gruppenübergreifende Angebote müssen vermieden werden. Auch wenn es derzeit keine Maskenpflicht für die Kitas gibt, gelten hier während der Corona-Pandemie höhere Hygienestandards. In der Bring- und Abholsituation sollten Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern Masken tragen. Die Mitarbeitenden sollten auch Masken tragen, wenn sie den Betreuungsraum verlassen.
Belegungskriterien für Notbetreuungs-Plätze
Das Land hat bereits festgelegt, dass die Notbetreuung wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen stattfindet. Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße. Bei den Schulen ist es höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers.
Außerdem hat das Land bereits definiert, wie die Belegung der Plätze bei der Notbetreuung erfolgen soll:
Es haben Kinder Vorrang
- bei denen mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist;
- deren Betreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist und
die im Haushalt einer beziehungsweise eines Alleinerziehenden leben und eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Danach können Kinder aufgenommen werden,
- deren Eltern eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Anmeldeformulare zur Notbetreuung gibt es in den jeweiligen Einrichtungen.
Digitaler Unterricht: Heidelberger Schulen mit neuem Videokonferenz-Programm ausgestattet – Gemeinsames Projekt von Stadt, Hopp Foundation und weiteren Partnern
Ein neues Programm ermöglicht es Heidelberger Schulen ab sofort, digitale Möglichkeiten im Unterricht besser zu nutzen: Mit dem Videokonferenz-Tool können die Schulen schnell und einfach virtuelle Klassenräume erstellen und dort ihre Schülerinnen und Schüler digital unterrichten. Lehrerinnen und Lehrer können das Tool auch zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie für Konferenzen nutzen. Die Stadt Heidelberg stellt das Angebot den öffentlichen Schulen gemeinsam mit der Hopp Foundation, dem Medienzentrum Heidelberg und dem Chaos Computer Club Mannheim kostenfrei zur Verfügung.
„Digitaler Unterricht an Schulen wird immer wichtiger. Das gilt für die Zeit der Corona-Pandemie, aber auch darüber hinaus. Die derzeitigen Schließungen stellen die Schulen vor eine große Herausforderung. Gemeinsam mit der Hopp Foundation und weiteren Partnern bieten wir den Heidelberger Schulen jetzt kurzfristig eine hervorragende Möglichkeit an, digitalen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler zuhause gut umzusetzen. Die Lehrerinnen und Lehrer können auf diese Weise direkt mit ihren Schülerinnen und Schülern im Kontakt bleiben und diese unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler profitieren zugleich von dem unmittelbaren Austausch mit den Lehrern, aber auch untereinander“, sagte Bürgermeister Dr. Joachim Gerner und dankte der Hopp Foundation und den weiteren Projektpartnern für die Unterstützung.
„Das Projekt zeigt, was durch Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Bildungsbereich erreicht werden kann. An diesem Projekt haben unterschiedliche Institutionen und viele Personen, darunter auch viele Lehrkräfte, zusammengearbeitet. Durch das motivierte und interdisziplinäre Team konnte innerhalb kürzester Zeit nicht nur der Server eingerichtet, sondern auch passende Unterrichtsmaterialien wie Erklärvideos erstellt werden“, sagte Gepa Häusslein, Geschäftsführerin der Hopp Foundation.
Teilnehmende Schulen erhalten einen eigenen, passwortgeschützten Account für das eingerichtete Videokonferenz-Tool Jitsi. Diesen teilt sich die Schulleitung mit den Lehrerinnen und Lehrern. Der Dienst ist exklusiv für die registrierten Schulen nutzbar. Hinweise für die Schulen zum sinnvollen Einsatz des Tools gibt die Hopp Foundation in Erklärvideos aus der Lehrer- und Schülerperspektive. Diese und weitere Informationen sind im Internet unter www.hopp-foundation.de zu finden. Die Hopp Foundation for Computer Literacy & Informatics gGmbH unterstützt Schulen in der Metropolregion Rhein-Neckar bei der Umsetzung und Stärkung des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht.
Zentrale Cloud für alle Heidelberger Schulen eingerichtet
Das Amt für Digitales und Informationsverarbeitung und das Amt für Schule und Bildung haben darüber hinaus für Heidelberger Schulen eine zentrale Cloud eingerichtet. Die Schulen können auf der geschützten Onlineplattform für die Schülerinnen und Schüler Unterrichtsmaterialien und Dokumente aller Art zur Verfügung stellen, beispielsweise Texte, Bilder, Tabellen, Audio- und Videodateien. Zugleich haben die Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, selbst Dateien auf die Cloud hochzuladen und so mit ihren Lehrern und Mitschülern zu teilen.